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Kirchenglocken dürfen weiter läuten Gericht schlichtet "Konflikt unter Christen"

Als die Familie 1997 baute, gab es nebenan lediglich einen Gebetsraum.

Als die Familie 1997 baute, gab es nebenan lediglich einen Gebetsraum.

(Foto: dpa)

Kirchenglocken empfinden manche als willkommenen Anlass, kurz innezuhalten. Für eine Familie aus Niederbayern sind sie einfach nur quälend. Es läutet nämlich direkt neben dem eigenen Schlafzimmer. Nun geht ein langjähriger Rechtsstreit zu Ende.

Nach jahrelangem Streit um Glockengeläut zwischen einer katholischen Familie und einer evangelischen Kirchengemeinde in Niederbayern hat ein Gericht nun für Ruhe gesorgt. In dem Verfahren ging es um eine Abwägung: Auf der einen Seite steht das Recht auf freie Religionsausübung. Auf der anderen der Wunsch nach Schutz vor gesundheitsgefährdendem Lärm. Vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einigten sich die beiden Parteien nun auf einen Vergleich.

Der 14 Meter vom Kinder- und Schlafzimmer der Familie entfernte Glockenturm wird nun in ihre Richtung schalldicht verschlossen. Dafür dürfen die Glocken zum täglichen Morgen-, Mittags- und Abendgebet geläutet werden – und das sogar länger als bisher, nämlich bis zu zwei Minuten statt maximal 90 Sekunden.

Familie war zuerst da

Das Gericht sprach von einem "Nachbarschaftskonflikt unter Christen". Ein Konflikt, der beiden Parteien nach eigenen Angaben aber auch viel abverlangt hat. Der lediglich acht Meter hohe Glockenturm wurde erst 2009 in Langquaid im Kreis Kelheim in einem Wohngebiet errichtet, in dem die Familie schon länger lebt. Die Familie beklagte, das Gebetsgeläut ertöne zu früh, zu lang und zu laut. Der Anwalt der Kirchengemeinde sprach von einem "Frohe-Botschaft-Charakter" des Geläuts. Der Pfarrer der Gemeinde verwies auf die Bedeutung als Zeichen zum Innehalten, nicht nur für die Gemeinde, sondern für die ganze Bevölkerung.

Das Gericht war der Ansicht, Kirchengeläut sei grundsätzlich zu akzeptieren. So sah das auch die Vorinstanz, das Verwaltungsgericht Regensburg. Der Verwaltungsgerichtshof berücksichtigte nun aber auch, dass der Glockenturm der Familie erst vor etwa sieben Jahren vor das Haus gebaut worden war. "Wer später dazukommt, dem kann man mehr Rücksichtnahme abverlangen als dem, der sich schon eingerichtet hat", sagte der Vorsitzende Richter.

Die 10.000 Euro, die das Verfahren gekostet hat, werden von beiden Parteien zur Hälfte getragen. Bevor der Vergleich rechtskräftig wird, muss noch der Kirchenvorstand seinen Segen geben.  

Quelle: ntv.de, ino/dpa

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