Ratgeber

Teurer, aber selbstgesuchter Platz Gericht will München an Luxus-Kita beteiligen

Die Eltern fordern von der Stadt München rund 3.400 Euro zurück. Ihr Eigenanteil für den Kita-Platz ist bereits abgezogen.

Die Eltern fordern von der Stadt München rund 3.400 Euro zurück. Ihr Eigenanteil für den Kita-Platz ist bereits abgezogen.

(Foto: dpa)

Eine junge Familie sucht in München händeringend nach einem Kitaplatz für ihren Sohn. Weil die Stadt kein passendes Angebot macht, nehmen die Eltern eine Luxus-Kita in Anspruch und fordern die Kosten zurück - zu Recht, meint ein Gericht.

Die Stadt München muss einer jungen Familie wohl den Betreuungsplatz in einer Luxus-Kita bezahlen. Das deutete sich am ersten Verhandlungstag an der Außenstelle des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes in Ansbach an. Der Vorsitzende Richter sagte, die klagende Familie habe sich den Platz in der teuren Krippe für den kleinen Sohn für 1380 Euro im Monat selbst beschaffen müssen, "weil der Jugendhilfeträger nicht in die Puschen gekommen ist". Darum müsse die Stadt München seiner Ansicht nach den Differenzbetrag zwischen der teuren Kita und einem Platz in einer kommunalen Einrichtung zahlen.

Der Platz in der Kita habe zwar Luxus-Angebote umfasst, dafür könne die Familie aber nichts - sie habe ja keine Alternative gehabt. Der Richter nannte es "ein sogenanntes Friss-oder-stirb-Angebot".

Die junge Familie - die Mutter Zahnärztin, der Vater Angestellter - gab in dem Verfahren an, die angebotenen Betreuungsplätze der Stadt bei einer Tagesmutter seien zu weit weg gewesen oder hätten zu kurze Betreuungszeiten gehabt. Der angebotene Platz in der städtischen Krippe sei zu spät gekommen. Daraufhin nahm die Familie für vier Monate die Luxus-Kita in Anspruch und fordert den Differenzbetrag von knapp 1000 Euro pro Monat zurück. Der teuerste städtische Kita-Platz kostet in München etwas über 400 Euro im Monat.

Der Verwaltungsgerichtshof hatte das Verfahren vorab als Musterverfahren bezeichnet, da in naher Zukunft noch mehrere ähnliche Fälle verhandelt werden müssen. Er deutete aber bereits im vergangenen November an, der Familie Recht geben zu wollen. Die Stadt München lehnte den vorgeschlagenen Vergleich damals dennoch ab.

Quelle: ntv.de, chr/dpa

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