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Millionen zahlen nicht Haft wegen verweigertem Rundfunkbeitrag?

Das Landgericht verhandelte lediglich über die Art der Vollstreckung, nicht die Gebühr an sich.

Das Landgericht verhandelte lediglich über die Art der Vollstreckung, nicht die Gebühr an sich.

(Foto: imago/Future Image)

Die derzeit 17,50 Euro Rundfunkbeitrag wurden zwar für verfassungsgemäß erklärt, sorgen aber weiterhin für Unmut bei den Gebührenzahlern. Doch gezahlt werden muss am Ende meist doch, wie zwei Verfahren zeigen. Das gilt sogar für Clowns und Pastoren.

Eine alleinerziehende Mutter aus Brandenburg soll sechs Monate ins Gefängnis, weil sie ihren Rundfunkbeitrag nicht zahlen will. Das bestätigte am Mittwoch ein Sprecher des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb). Zuvor hatte die "tageszeitung" berichtet. "Wir haben den Titel gegen die säumige Beitragszahlerin, zuständig für die Vollstreckung ist aber das Amt Beetzsee", sagte der Sprecher über den Fall der 43-Jährigen. "Wie dieser Beitrag eingetrieben wird, darauf haben wir keinen Einfluss." Konkret geht es nach Angaben der Frau um 309,26 Euro für das Jahr 2013.

Der rbb könne nicht einfach auf die Eintreibung des Beitrags bei Einzelnen verzichten, betonte der Sender-Sprecher. "Wir müssen den Rundfunkbeitrag aus Gründen der Gerechtigkeit von jedem einfordern." Die 43-Jährige aus der Nähe von Brandenburg/Havel arbeitet als Clown und hat nach eigenen Angaben nur ein geringes Einkommen: "Ich höre weder Radio noch schaue ich Fernsehen", sagte sie. Eine Frau aus dem thüringischen Geisa hatte in einem ähnlichen Fall von Februar bis April dieses Jahres im Gefängnis gesessen, bis der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) den Antrag auf Erlass des Haftbefehls zurückgezogen hatte.

Ungeachtet dessen kann man sich auch nicht aus religiösen Gründen vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt hervor. Damit wiesen die Richter die Klage eines Pastors einer freikirchlichen Gemeinde ab (Az.: 5 K 145/15.NW). Er hatte argumentiert, ein Großteil des öffentlich-rechtlichen Programms zeige einen aus biblisch-christlicher Sicht nicht akzeptablen, gottlosen, unmoralischen und zerstörerischen Lebensstil. Es könne ihm nicht zugemutet werden, dies mitzufinanzieren.

In einem anderen Verfahren war der Mann vor dem Gericht bereits mit dem Versuch gescheitert, aus Gründen der Gewissensfreiheit vom neu geregelten Rundfunkbeitrag befreit zu werden. Die Erhebung verstoße nicht gegen den Grundsatz der Glaubens- und Gewissensfreiheit, hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz damals festgestellt. Im neuen Urteil beriefen sich die Richter unter anderem auf die OVG-Entscheidung. Mit dem Rundfunkbeitrag sei kein weltanschauliches Bekenntnis verbunden, erklärten sie. Die Arbeit der öffentlich-rechtlichen Sender sei gerade vom verfassungsrechtlich verankerten Gebot der Vielfaltssicherung geprägt. Eine Gewissensentscheidung befreie außerdem laut Bundesverfassungsgericht nicht grundsätzlich von der Zahlung von Steuern.

Ende 2014 waren laut Beitragsservice insgesamt 4,5 Millionen Konten von Bürgern, Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen im Mahnverfahren oder in Vollstreckung.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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