Ratgeber

Zankapfel Rundfunkbeitrag Wer muss nicht zahlen?

Viele würden den Rundfunkbeitrag am liebsten verweigern. Doch die monatlich 17,50 Euro muss jeder Haushalt zahlen. Wirklich jeder? Nein. Ungeachtet des Rechtsstreits um die Zwangsabgabe können sich bestimmte Personengruppen auch befreien lassen.

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Der Rundfunkbeitrag sorgt für viel Unmut.

(Foto: imago stock&people)

Derzeit prüft das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, ob der Rundfunkbeitrag überhaupt rechtmäßig ist. Und so werden aktuell 14 Klagen gegen das Beitragsmodell mündlich verhandelt. Dabei monieren die Kläger, dass sie diese überhaupt zahlen müssen, obwohl sie gar kein Rundfunkgerät oder nur ein Radio ihr Eigen nennen. Sie halten die Zwangsabgabe von monatlich 17,50 Euro für verfassungswidrig.

Der beklagte Westdeutsche und der Bayerische Rundfunk argumentieren indes, dass der Beitrag für die Möglichkeit erhoben wird, Rundfunk zu empfangen und nicht für die tatsächliche Nutzung. Zudem sei es heutzutage schwierig, zu überprüfen, wer tatsächlich den Rundfunk nutzt. Denn auch am PC, Tablet oder Smartphone kann Radio gehört und Fernsehen geschaut werden.

Ungeachtet dieser grundsätzlichen Zwistigkeiten gibt es für Personen, die Leistungen vom Staat erhalten, die Möglichkeit, sich von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreien zu lassen und diesen in der Konsequenz nicht zahlen zu müssen. Dies betrifft unter anderem Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Empfänger von Ausbildungsförderung oder Grundsicherung im Alter. Auch taubblinde Menschen können sich von der Abgabe befreien lassen.

Der nötige Antrag muss an den Beitragsservice geschickt werden und zudem einen Nachweis über die bezogenen Leistungen enthalten. Dabei gilt die Befreiung ab dem Datum auf dem Bewilligungsbescheid, wenn Verbraucher den Antrag binnen zwei Monaten einreichen. Die Antragsformulare sind online sowie bei Städten und Gemeinden und bei den zuständigen Behörden erhältlich. Automatisch ist von der Zahlung hingegen niemand befreit.

Der Fall des Journalisten Häring, der sich der Abgabe dadurch entzieht, dass er dem Beitragsservice lediglich eine Barzahlung anbot - die aber nicht vorgesehen ist - und eine Entrichtung per Einzugsermächtigung oder Überweisung verweigerte, hat indes scheinbar weiterhin Erfolg. Doch dass dieses Vorgehen auf Dauer massentauglich ist, darf dennoch bezweifelt werden. 

Quelle: ntv.de, awi

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