Ärger in der Probezeit Haftet ein Tierheim für Katzenbisse?
10.01.2017, 03:26 Uhr
Katzenhalter wissen: Ist der Stubentiger unzufrieden, fährt er die Krallen aus.
(Foto: dpa)
Ein Paar nimmt für eine Woche eine Katze aus einem Tierheim zu sich. Doch schon kurz nach der Abholung kratzt und beißt das Tier - die beiden Halter müssen ins Krankenhaus. Können sie vom Tierheim Schadensersatz verlangen?
Tierheime müssen laut einem Gerichtsurteil nicht für Verletzungen haften, die Tiere möglichen Käufern während einer Probezeit zufügen. Im konkreten Fall war ein Paar aus Ansbach in Bayern von einer Katze gebissen worden, die es nach Hause mitgenommen hatte. Der Mann und die Frau verlangten daraufhin vom Tierheim Schmerzensgeld, die Krankenhaus- und die Anwaltskosten zurück.
Das Amtsgericht Ansbach wies die Klage nun jedoch ab, wie ein Sprecher mitteilte (Aktenzeichen 5 C 756/16). Das Paar hatte argumentiert, das Tierheim hätte davor warnen müssen, dass sich die Katze gegen den Transport wehrt.
Vom Gericht hieß es jedoch: Dafür hätten die Mitarbeiter wesentlich besser als die Kläger über die Gefahr informiert sein müssen, dass die Katze beißen könnte. Da das Paar jedoch schon früher Katzen gehalten hatte, hätten auch die beiden Abholer mit einem Biss rechnen müssen. Auch die "allgemeine Tierhalter-Haftung" des Tierheims greife in dem Fall nicht, denn da das Paar die Katze für eine Woche auf Probe mit nach Hause nahm, seien es für diese Zeit zum Halter der Katze geworden.
Die Tierhalter-Haftung soll vor allem unbeteiligte Dritte schützen. Als die Kläger die Transportbox öffneten, kratzte und biss der Stubentiger den Mann und die Frau. Bei beiden infizierten sich die Bisswunden, das Paar wurde einige Tage stationär behandelt. Vom Tierheim verlangte es mindestens 1500 beziehungsweise 1000 Euro Schmerzensgeld, Krankenhauskosten von 130 Euro und 400 Euro Anwaltskosten.
Quelle: ntv.de, mli/dpa