Teure Tierliebe Hundesteuer für Betreuer
08.08.2008, 11:56 UhrAuch wer einen Hund nur vorübergehend bei sich aufnimmt, muss Hundesteuer zahlen. Das geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden- Württemberg hervor.
Die Mannheimer Richter wiesen die Klage einer Tierschützerin aus Göppingen ab, die sich um die herrenlosen Hunde "Blümchen" und "Ela" gekümmert hatte. Die Frau hatte sich geweigert, für die Jahre 2000 bis 2004 rund 1200 Euro Hundesteuer an die Stadt zu zahlen. Sie begründete dies damit, dass sie sich als Mitglied eines Tierschutzvereins nur vorübergehend um die Vierbeiner gekümmert habe (Az.: 2 S 1025/06).
Quelle: ntv.de