Ratgeber

Geldautomatengebühr Kartellamt prüft Banken-Plan

Banken und Sparkassen haben sich auf eine Höchstgebühr in Höhe von fünf Euro pro Verfügung geeinigt. Die Regelung, die zunächst für 18 Monate gelten soll, wird nun vom Bundeskartellamt geprüft.

13499585.jpg

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Das Bundeskartellamt prüft derzeit einem Pressebericht zufolge einen Acht-Punkte-Plan der privaten Banken und der Sparkassen für eine einheitliche Geldautomatengebühr. Der Ende Mai eingereichte Plan sehe unter anderem vor, dass beim Abheben an einem fremden Automaten höchstens fünf Euro Gebühr fällig werde, berichtet die "Bild"-Zeitung. Zudem solle vor dem Abheben die tatsächliche Gebühr angezeigt werden.

Falls das Kartellamt die neue Regelung genehmigt, sollen diese nach dem Willen von Banken und Sparkassen zunächst 18 Monate gelten. Ziel sei eine Einführung Anfang 2011 heiße es in Finanzkreisen. Allerdings sehen Experten des Kartellamts die Höhe der Gebühr sehr kritisch. Die privaten Banken hatten im März einen Höchstbeitrag von zwei Euro pro Abhebung vorgeschlagen. Dieser war jedoch von Sparkassen und Volksbanken abgelehnt worden. Bis spätestens Herbst will das Bundeskartellamt eine Entscheidung fällen.

Hintergrund des Konflikts ist ein seit Jahren schwelender Streit um den unterschiedlichen Ausbau des Geldautomatennetzes in den einzelnen Teilen der Bankenbranche. Sparkassen und Genossenschaftsbanken haben deutschlandweit zusammen mehr als 44.000 Geldautomaten, die privaten Banken insgesamt nur rund 10.000 Automaten.

Quelle: ntv.de, AFP

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen