Ratgeber

Schmerzhafter Regelverstoß Kein Schadensersatz auf dem Fußballplatz

Dass ein Fußballspiel kein Gruppenkuscheln ist - geschenkt. Trotzdem sollte man nicht damit rechnen müssen, vom Gegner krankenhausreif getreten zu werden. Wer haftet, wenn es doch passiert?

Letztlich konnte dem Gegenspieler keine besondere Brutalität oder Absicht nachgewiesen werden.

Letztlich konnte dem Gegenspieler keine besondere Brutalität oder Absicht nachgewiesen werden.

(Foto: picture alliance / dpa)

Fußball ist bekanntlich kein Hallenhalma, sondern ein Kontaktsport, bei dem nicht jede Bewegung sorgfältig abgewogen wird. Wer bei einem Regelverstoß verletzt wird, hat deshalb auch nicht automatisch Anspruch auf Schadensersatz. Sofern die "durch den Spielzweck gebotene Härte im Kampf um den Ball die Grenze zur Unfairness nicht überschreitet", geht der gefoulte Spieler leer aus, entschied das Oberlandesgericht Koblenz (3 U 382/15).

In dem verhandelten Fall ging es um einen schmerzhaften Zusammenstoß im Rahmen eines Freundschaftsspiels der Alten Herren. Der spätere Kläger schoss gegen Ende der ersten Halbzeit auf das Tor. Der Torwart konnte abwehren, der Spieler versuchte, den Ball zurückzuköpfen. Zeitgleich trat allerdings ein Verteidiger nach dem Ball, um ihn aus der Gefahrenzone zu befördern. Dabei traf er voll das Gesicht seines Gegners – mit verheerenden Folgen. Der Mann erlitt Frakturen an Nase, Jochbein und Augenhöhle und trug eine dauerhafte Einschränkung seines Gesichtsfeldes davon.   

Die Einzelheiten des Vorfalls waren zwischen den Parteien allerdings bis zuletzt umstritten. Der Kläger legte dem Gegenspieler ein grob regelwidriges und rücksichtsloses Foul zur Last, weil er mit gestrecktem "hohen" Bein gespielt und "voll durchgezogen" habe. Der Verteidiger wiederum hielt dem Kläger einen "zu tiefen Kopf" vor, was sich als unsportliches Verhalten darstelle.

Nicht besonders rücksichtslos

Das LG Trier hatte die Klage abgewiesen. Es ging zwar von einem Foul aus. Die Zeugenvernehmung habe aber nicht ergeben, dass der Beklagte besonders rücksichtslos oder brutal gespielt hätte. Das OLG Koblenz bestätigte nun dieses Urteil. Beim Fußballspiel komme es darauf an, schneller als der Gegner zu sein. Die Hektik, Schnelligkeit und Eigenart des Spiels würden den Spieler oft zwingen, im Bruchteil einer Sekunde Chancen abzuwägen, Risiken einzugehen und Entscheidungen zu treffen. Im Kampf um den Ball sei die körperliche Einwirkung auf den Gegner unvermeidlich.

Solange die "gebotene Härte im Kampf um den Ball" die Grenze zur Unfairness nicht überschreite, müsse ein Spieler nicht für Verletzungen des Gegners haften, stellte das Gericht klar. Das gelte auch bei einem Regelverstoß aus Spieleifer, Unüberlegtheit, technischem Versagen, Übermüdung oder aus ähnlichen Gründen. Unfairness habe der Kläger seinem Gegenspieler nicht nachweisen können. Wahrscheinlicher sei, dass dem Mann seine eigene Reaktionsfähigkeit zum Verhängnis geworden ist. Er sei womöglich den Bruchteil einer Sekunde schneller gewesen als sein Gegenspieler, so dass dieser eben nicht den Ball, sondern den Kopf traf.

Quelle: ntv.de, ino

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