Streit um Kassenleistungen Keine Extra-Wurst für Veganer
03.06.2016, 19:04 UhrDer Wettbewerb um Mitglieder unter Krankenkassen ist hart. Und so versuchen viele von ihnen, mit besonderen Zusatzleistungen die Gunst der Versicherten zu gewinnen. Besondere Leistungen für Vegetarier und Veganer sind allerdings nicht erlaubt.

Veganer riskieren einen VitaminB-12 Mangel, denn pflanzliche Lebensmittel enthalten das Vitamin nicht.
(Foto: imago/Westend61)
Der Anteil an Vegetariern und Veganern wächst in Deutschland. Grund genug also für eine gesetzliche Krankenkasse, diese mit besonderen Leistungen an sich zu binden.
Allerdings ist dies nicht rechtens. Denn eine gesetzliche Krankenkasse darf in ihrer Satzung nicht vorsehen, dass zusätzliche Kosten für die Durchführung einer Blutuntersuchung einschließlich Beratung und Aufklärung für sich vegetarisch oder vegan ernährende Personen übernommen werden. So urteilt das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz (Az.: L 5 KR 66/15).
In dem verhandelten Fall positioniert sich eine Betriebskrankenkasse mit rund 38.000 Versicherten nach eigenen Angaben seit 2009 als Krankenkasse mit ökologischer Ausprägung. Im Rahmen dessen wurde in der Satzung beschlossen, sich vorwiegend vegetarisch oder vegan ernährende Versicherten bis zu einem Höchstbetrag von 75 Euro einen Anspruch auf Durchführung einer Blutuntersuchung einschließlich ärztlicher Beratung und Aufklärung einzuräumen.
Allerdings zum Unmut des Bundesversicherungsamtes. Diese lehnte die Genehmigung dieser Regelung ab. Dagegen wehrte sich die Kasse mit einer Klage. Sie führte an, die vorgesehene Blutuntersuchung sei notwendig, um Krankheiten zu verhüten oder deren Verschlimmerung zu vermeiden und enthalte damit eine Leistung der Vorsorge, die eine mögliche Satzungsleistung sein könne.
Jedoch ohne Erfolg. Das LSG befand zwar, dass die Krankenkasse in ihrer Satzung zusätzliche Leistungen im Bereich der medizinischen Vorsorge vorsehen kann. Erforderlich sei aber, dass die Leistung bei allen Betroffenen aus konkret-individuellen Gründen notwendig sei, um ein drohendes Krankheitsrisiko abzuwenden. Dies sei hier nicht der Fall. Denn bei vegetarischer beziehungsweise veganer Ernährung sei nicht allgemein ein Vitamin-B 12-Mangel mit hierdurch verursachten Erkrankungen zu befürchten.
Quelle: ntv.de, awi