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Bitcoin, Ethereum und CoKryptogewinne: Steuerfreiheit soll ab 2027 enden

14.10.2026, 19:09 Uhr
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Ein Gesetzentwurf sieht ab 2027 eine Besteuerung von Kryptogewinnen unabhängig von der Haltedauer vor. (Foto: dpa)

Ab 2027 soll die Haltedauer bei Kryptogeschäften für die Besteuerung keine Rolle mehr spielen. Für alte Token ist ein Bestandsschutz geplant. Was Anleger jetzt wissen sollten.

Kryptogewinne steuerfrei vereinnahmen? Bislang war das in Deutschland kein Problem, wenn zwischen Kauf und Verkauf mindestens ein Jahr vergangen ist. Doch diese Regelung könnte bald der Vergangenheit angehören.

Einem Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums zufolge sollen Gewinne aus Kryptogeschäften ab 2027 ganz unabhängig von ihrer Haltedauer grundsätzlich versteuert werden müssen. Künftig sollen darauf 25 Prozent Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer anfallen, teilt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) mit.

Allerdings: Für bereits bis 31. Dezember 2026 angeschaffte Token soll ein Bestandsschutz gelten. Werden solche nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist mit Gewinn veräußert, fällt auch künftig keine Steuer an.

Lückenlose Dokumentation wichtig

Der BVL rät Anlegerinnen und Anlegern, die mit Kryptowerten handeln, vor dem Hintergrund der geplanten Reform gesonderte Wallets für Alt- und Neubestände zu führen - also eines für Kryptos, die vor dem Jahreswechsel angeschafft wurden, eines für Kryptos, die danach gekauft wurden. Außerdem sollten zu jedem Kauf Anschaffungszeitpunkt, Anschaffungskosten, Wallet-Transfers und Transaktionsketten lückenlos dokumentiert werden. Nur so lasse sich später nachvollziehen, welche steuerliche Behandlung für den jeweiligen Bestand gilt.

Können diese Informationen nicht beschafft werden, soll das Finanzamt die Hälfte der Einnahmen aus der Veräußerung als Bemessungsgrundlage zur Besteuerung heranziehen dürfen.

Was bisher gilt: Kauf und Verkauf von Kryptowährungen gelten in Deutschland als privates Veräußerungsgeschäft. Solche bleiben steuerfrei, sofern zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als ein Jahr vergeht. Wer innerhalb dieser Frist verkauft, profitiert immerhin noch von einer Freigrenze.

Veräußerungs-Freigrenze von 1000 Euro pro Jahr

Machen die Gewinne aller privaten Veräußerungsgeschäfte - also zum Beispiel auch aus dem Verkauf von Edelmetallen, Schmuck oder nicht selbst genutzten Immobilien - weniger als 1000 Euro pro Jahr aus, werden diese ebenfalls von der Steuer verschont.

Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften aus ein und demselben Jahr dürfen mit entsprechenden Gewinnen verrechnet werden. Aber Achtung: Liegt der Gewinn auch nur einen Euro über dieser Freigrenze, muss er komplett versteuert werden - nicht nur der darüberliegende Anteil.

Ganz wichtig: Wer mit Kryptowährungen handelt, muss die Geschäfte schon jetzt penibel und nachvollziehbar als Nachweis fürs Finanzamt dokumentieren. Dazu sind der VLH zufolge unbedingt folgende Daten zu notieren:

  • die Daten für den An- und Verkauf samt dem jeweiligen Kurs

  • die Haltedauer, Anzahl und Bezeichnung der Kryptowerte

  • die Kosten für die Anschaffung und Erlöse aus dem Verkauf

Finanzämter können darüber hinaus weitere Angaben verlangen. Sie tun das vor allem dann, wenn Kryptowerte innerhalb einer Wallet umgeschichtet werden oder deren Handel über eine ausländische Plattform erfolgt.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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