Haushaltshilfen aus Osteuropa Legalität wird einfacher
19.04.2011, 10:43 UhrEine Haushaltshilfe ist für viele alte Menschen eine Alternative zum Heim. Rundum-Betreuung ist allerdings sehr teuer, zumindest wenn man den legalen Weg geht. Viele Familien setzen deshalb auf Schwarzarbeit, meist von Frauen aus Osteuropa. Dabei nehmen sie Strafen in Kauf. Ab 1. Mai ist die Legalität einfacher zu haben.
Die Deutschen werden im Durchschnitt immer älter. Was auf den ersten Blick positiv scheint, bringt auf den zweiten Blick für viele Familien auch Probleme mit sich. Irgendwann kann sich ein alter Mensch nicht mehr allein um seinen Haushalt kümmern, benötigt Hilfe und muss eventuell gepflegt werden. Wenn die Kinder zu weit entfernt wohnen oder irgendwann der zusätzlichen Belastung nicht mehr gewachsen sind, muss eine Lösung her.
Der Weg ins Alten- oder Pflegeheim ist nicht einfach. Viele Kinder möchten ihre Eltern nicht aus der gewohnten Umgebung reißen. Zudem ist ein Platz im Pflegeheim teuer. Je nach Pflegestufe liegen die durchschnittlichen Kosten zwischen 2500 und 3400 Euro. Das Geld aus der Pflegeversicherung reicht dafür nicht aus. Ist das Vermögen der Eltern verbraucht, müssen sogar die Kinder im festgelegten Rahmen für die Kosten aufkommen.
Illegal vermittelte Frauen
Eine für Eltern und Kinder bequeme Lösung ist eine Haushaltshilfe, die mit im Haushalt wohnt und fast rund um die Uhr zur Verfügung steht. Der Bedarf an solchen Kräften wird bislang häufig illegal gedeckt. Vermittlungsfirmen stellen dann Kontakte zu Frauen her, die überwiegend aus Osteuropa stammen. Diese werden von den Familien oft unter der Hand für ihre Hilfe bezahlt.
Die Behörden ahnden Schwarzarbeit mit hohen Bußgeldern. Dabei haben die Gesetzesvertreter in der Regel die Vermittler im Visier und die eigentlichen Arbeitgeber kommen mit vergleichsweise geringen Bußgeldern davon. Doch auch die Familien gehen das Risiko ein, tausende Euro nachzahlen zu müssen und sogar eine Gefängnisstrafe ist nicht ausgeschlossen.
Arbeitnehmerfreizügigkeit bringt Erleichterung
Der legale Weg führte bislang über die Zentrale für Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit. Rund 1900 Haushaltshilfen wurden von der ZAV im vergangenen Jahr vermittelt. Das reicht bei weitem nicht aus, um den Bedarf zu decken. Ab dem 1. Mai ändert sich dies. Im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit dürfen Familien in Deutschland Haushaltshilfen aus Polen, Tschechien, Ungarn, Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland und Litauen legal beschäftigen.
Legal bedeutet allerdings nicht, dass die Kräfte aus diesen Ländern mit in den Haushalt ziehen und dort bar bezahlt werden dürfen. Die Familie wird zum Arbeitgeber und muss mit der Haushaltshilfe einen Vertrag mit Arbeitszeit, Lohn, Urlaub und allen Sozialversicherungsleistungen abschließen. Die Haushaltshilfe muss über die Berufsgenossenschaft gegen Unfälle versichert werden. Außerdem sind Sozialversicherungsbeiträge an die Krankenkasse abzuführen und das Finanzamt verlangt Steuern.
Pflegeleistungen nur über Pflegedienst abrechenbar
Laut ZAV kommen auf die Familie Kosten in Höhe von 1500 bis 2000 Euro pro Monat zu. Zur Finanzierung kann das Pflegegeld von der Pflegekasse eingesetzt werden. Da die Haushaltshilfe aber keine Pflegeleistungen übernehmen darf, muss beispielsweise für die Medikamentengabe oder Verbandswechsel zusätzlich ein Pflegedienst beauftragt werden. Die Stiftung Warentest rät, im Arbeitsvertrag festzuhalten, dass die Haushaltshilfe neben den Arbeiten im Haushalt wie Putzen, Kochen und Einkaufen auch bei der Körperhygiene, dem Gang zur Toilette, An- und Auskleiden und beim Gehen und Essen unterstützen muss.
Haushaltshilfen dürfen keine Pflegeleistungen erbringen, also beispielsweise keine Verbände wechseln.
(Foto: picture-alliance/ dpa/dpaweb)
Ebenfalls möglich ist, dass die Haushaltshilfe über eine Firma beschäftigt wird, die in den genannten Ländern sitzt. Die Helferin wird dann von dem Unternehmen entsendet. Das Institut für angewandte Pflegeforschung beziffert die Kosten auf 1400 bis 2500 Euro pro Monat. Rechtlich muss man laut Stiftung Warentest darauf achten, dass die Bundesagentur für Arbeit der entsendenden Firma eine Verleiherlaubnis ausgestellt hat. Die Haushaltshilfe muss dann die Bescheinigung A1 (früher E 101) vom ausländischen Sozialversicherungsträger vorzeigen können. Damit schließt die auftraggebende Familie Schwarzarbeit weitgehend aus. Zudem sollten die Auftraggeber darauf achten, dass Vertragsinhalte, die über die Vermittlung hinausgehen, ausschließlich im Vertrag mit der ausländischen Firma geschlossen werden.
Scheinselbständigkeit meiden
Zieht die Haushaltshilfe mit in den Haushalt ein, ist eine selbständige Tätigkeit ausgeschlossen. Da die Arbeit nicht selbst bestimmbar ist, gehen die Behörden hier regelmäßig von Scheinselbständigkeit aus. Beim Abschluss eines Vertrages muss man daher darauf achten, dass die Haushaltshilfe nicht auf eigene Rechnung arbeitet.
Die Stiftung Warentest hat Vermittler von Haushaltshilfen zuletzt vor zwei Jahren getestet. Dabei fielen ActioVita, ihrepflege.eu und Provitaehuman24h in einigen Punkten positiv auf. Etablierte Wohlfahrtsverbände zögern hingegen noch mit der Vermittlung. Im Erzbistum Paderborn vermittelt die Caritas polnische Helferinnen. Weitere Caritasverbände sollen laut Stiftung Warentest in den nächsten Monaten folgen.
Quelle: ntv.de