Betrunken strampeln Neue Promillegrenze für Radler im Gespräch
25.01.2015, 14:21 UhrFür Rad- und Autofahrer gelten derzeit unterschiedliche Promillegrenzen. Sind Fahrer hinterm Steuer ab 1,1 Promille ihren Führerschein los, liegt diese Grenze hinterm Lenker bei 1,6 Promille. Zumindest noch.
Für Autofahrer gilt generell die 0,5-Promille-Grenze im Straßenverkehr. Ab 1,1 Promille sind sie, so die Rechtsprechung, sogar absolut fahruntauglich. Bei Radfahrern liegt der Wert höher, sie gelten erst ab 1,6 Promille als fahruntüchtig. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) und mehrere Automobilclubs wollen nun durchsetzen, dass Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss künftig als Ordnungswidrigkeit geahndet und ein Grenzwert eingeführt wird.
Angedacht ist eine 1,1-Promille-Grenze, ab der Radfahrer zumindest mit einem Bußgeld rechnen müssten. Die derzeitige Rechtslage lässt es zu, dass Radfahrer bis zu 1,5 Promille (zuzüglich 0,1 Promille Sicherheitszuschlag) Alkohol trinken und trotzdem Rad fahren dürfen - es sei denn, es sind schon früher deutliche Anzeichen für Fahrunsicherheit nachweisbar. Wer bei 0,8 Promille Schlangenlinien fährt, muss also auch mit einer Anzeige rechnen. Ansonsten drohen Radlern erst ab einem Blutalkoholwert vom 1,6 Promille Konsequenzen. Dann nämlich verlieren sie ihren Autoführerschein, wenn sie denn einen haben.
Wie viel Promille sind aktuell erlaubt?
Der Verschärfung der Promillegrenze widerspricht der Deutsche Anwaltverein (DAV). Man benötige für das Führen eines Pkw eine Fahrerlaubnis, für ein Fahrrad hingegen nicht. Damit gestehe der Gesetzgeber ein, dass ein Fahrrad in seiner Bedienung ungleich einfacher ist und von ihm nur geringe Gefahren ausgehen, so der DAV.
Doch welche Promillegrenzen gelten für Radler? Konkrete Angaben zur erlaubten Promillezahl hinterm Lenker sind gesetzlich laut DVA nicht angegeben, doch haben sich durch die Rechtsprechung Obergrenzen gebildet. Dabei muss zwischen zwei Werten unterschieden werden.
Von 0,3 bis 1,6 Promille kann es zu strafrechtlichen Folgen kommen, wenn der Radfahrer den Verkehr gefährdet oder einen Unfall verursacht. Die Polizei muss allerdings in so einem Fall nachweisen, dass das Fehlverhalten auf den alkoholisierten Zustand zurückzuführen ist. Ab 1,6 Promille liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor. Wer derart alkoholisiert auf sein Rad steigt, begeht eine Straftat, erklärt der DVA.
Andere Länder, andere Sitten
Im Urlaub sollten Radfahrer sich über die Promillegrenzen im Reiseland informieren. Beispielsweise sind in Italien, Frankreich, Kroatien, der Schweiz und den Niederlanden maximal 0,5 Promille am Lenker erlaubt. Die Bußgelder variieren zwischen 65 Euro (Kroatien) und 500 Euro (Italien).
Recht tolerant zeigt sich Österreich. Das deutsche Nachbarland akzeptiert bis zu 0,8 Promille. Wer mit einem höheren Alkoholwert auf dem Fahrrad erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe ab 800 Euro rechnen. In Tschechien liegt die Grenze bei 0,0 Promille – Urlauber sollten hier nach dem Alkoholgenuss das Rad daher stehen lassen. Hält man sich nicht daran, kann das ein Bußgeld ab 100 Euro nach sich ziehen.
Vorsichtig sollten Urlauber jedoch auch in Ländern sein, in denen es keine Promillegrenze gibt. Dazu zählen unter anderem Großbritannien, Irland, Dänemark, Finnland, Norwegen oder Schweden. Wenn der Radfahrer alkoholbedingt nicht mehr in der Lage ist sicher auf dem Zweirad zu fahren, kann das bei einer Kontrolle mit einem Bußgeld bis zu 2.000 Euro (Irland) belangt werden.
Quelle: ntv.de, sni/sp-x