Teures Geldabheben Privatbankkunden zahlen weniger
29.12.2010, 14:17 UhrBis zu zehn Euro verlangen manche Banken fürs Abheben an fremden Automaten. Ab 15 Januar müssen sie die Kunden vorher informieren, welche Kosten auf sie zukommen. Doch das geht Verbraucherschützern nicht weit genug.
Ab 15. Januar müssen Banken anzeigen, was es kostet, an fremden Automaten Geld abzuheben. Darüber hinaus fordert Bundesverbraucher-schutzministerin Ilse Aigner (CSU) von Banken und Sparkassen jetzt auch sinkende Gebühren. Die Branche müsse "nun in einem zweiten Schritt dafür sorgen", dass mit den neuen Gebührenanzeigen ab 15. Januar auch die Kosten für die Verbraucher sänken, sagte Aigner dem "Hamburger Abendblatt". Die Gebühren müssten "in einem angemessenen Verhältnis zur erbrachten Leistung stehen". Überzogene Gebühren wie bisher von teils über zehn Euro müssten "endgültig der Vergangenheit" angehören.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisierte, dass Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken trotz Einführung der Gebührenanzeigen auch weiterhin "überhöhte Gebühren" verlangten. Deshalb müsse es künftig "eine gesetzliche Obergrenze "von zwei Euro" geben, sagte vzbv-Chef Gerd Billen der Zeitung. Das Bundeskartellamt habe festgestellt, dass Banken und Sparkassen für Fremdabhebungen Kosten von "tatsächlich deutlich unter einem Euro" entstünden.
Im Schnitt über fünf Euro
Positiv bewertet Billen das Vorhaben der privaten Banken, Kunden anderer Institute maximal 1,95 Euro fürs Geldabheben berechnen. Auch sei die Gebührenanzeige an Automaten grundsätzlich positiv. Den Verbrauchern helfe sie aber oft nur wenig. "Denn selten steht ein zweiter Automat mit niedrigeren Kosten in unmittelbarer Nähe", sagte Billen.
Die Branche reagiert mit den Neuerungen auf den Druck des Bundeskartellamts. Bei Verbraucherschützern und Politikern war im Sommer massive Kritik an teils hohen Abhebegebühren entbrannt, weswegen die Wettbewerbshüter aktiv wurden. Im Schnitt verlangen Banken von fremden Kunden nach Angaben der Finanzberatung FMH 5,64 Euro pro Abhebung. Zeitweise war auch eine Obergrenze für Abhebegebühren diskutiert worden. Das Bundeskartellamt lehnte dies jedoch ab, weil für die Branche sonst kaum Anreize bestanden hätten, diese Höchstgrenze zu unterschreiten.
Quelle: ntv.de, AFP