Ratgeber

Lebensversicherung in der Krise Regierung schnürt Hilfspaket

Die Bundesregierung plant offenbar ein Gesetzespaket, um die Lebensversicherer zu entlasten. Den Kunden könnten dadurch teils größere Summen durch die Lappen gehen. Für sie soll es an anderer Stelle Verbesserungen geben.

Kunden sollen auf die Bewertungsreserven verzichten, aber stärker an den Gewinnen beteiligt werden.

Kunden sollen auf die Bewertungsreserven verzichten, aber stärker an den Gewinnen beteiligt werden.

(Foto: picture alliance / dpa)

Viele Lebensversicherer leiden nach eigenen Angaben unter dem Druck sinkender Zinsen. Das bekommen vor allem die Kunden zu spüren, deren Überschussbeteiligungen seit Jahren schrumpfen. Die Bundesregierung will der Branche nun unter die Arme greifen und plant nach Angaben der "Süddeutschen Zeitung" ein Gesetzespaket, das in den nächsten Wochen vorgelegt werden soll. Die Neuregelungen betreffen demnach sowohl die Kunden als auch die Versicherungskonzerne.

Änderungsbedarf gebe es sowohl beim Thema Bewertungsreserven als auch bei der Garantieverzinsung, sagte eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums der Zeitung. Seit 2008 müssen Versicherer ausscheidende Kunden zur Hälfte an den Bewertungsreserven festverzinslicher Wertpapiere beteiligen. Diese Bewertungsreserven entstehen, wenn der aktuelle Marktwert der Papiere höher ist als ihr Buchwert. Bei Versicherungen, die noch viele renditestarke Staatsanleihen und andere festverzinsliche Papiere aus besseren Zeiten im Portfolio haben, sind die "stillen Reserven" sehr hoch. Rund drei Milliarden Euro haben die Versicherer laut "Süddeutscher Zeitung" 2013 an die Kunden ausgeschüttet.

Bereits Ende 2012 wollte die damalige Bundesregierung kurzfristig das Gesetz ändern und die Beteiligung an den Bewertungsreserven kippen. Das Vorhaben scheiterte aber letztlich am Widerstand des Bundesrats. Damit es im zweiten Anlauf klappt, soll diesmal offenbar auch die Versicherungsbranche Opfer bringen. Im Gespräch ist dem Bericht zufolge, die Kunden stärker an den Gewinnen zu beteiligen. Außerdem dürfe die eingesparte Beteiligung an den Bewertungsreserven nicht für Auszahlungen an Aktionäre oder für Vertriebsaktionen verwendet werden, so die "Süddeutsche Zeitung".

Deckelung für Provisionen

Auf Einschnitte müsste sich demnach auch der Vertrieb einstellen: So müssen Vermittler womöglich künftig länger haften, also ihre Provision zurückzahlen, wenn ein Kunde die Versicherung vorzeitig kündigt. Bislang liegt die Stornohaftung bei fünf Jahren. Zudem könnten die Vermittlungsgebühren auf drei bis 3,5 Prozent gedeckelt werden. Eine gesetzliche Obergrenze gibt es derzeit noch nicht.

Die Änderungen bei den Bewertungsreserven könnten noch im März greifen, falls der Gesetzentwurf wie geplant im Kabinett verabschiedet wird. Nur Kunden, deren Verträge vor dem Stichtag enden, würden dann noch von der Sonderauszahlung profitieren, die bei sehr hohen Versicherungssummen durchaus über 10.000 Euro liegen kann.

Eine andere Neuregelung würde dagegen nur Neukunden treffen: Der Garantiezins wird wohl von derzeit 1,75 Prozent auf 1,25 Prozent sinken. Das würde dann aber nur für Verträge gelten, die ab 2015 abgeschlossen werden.

Quelle: ntv.de, ino

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