Neue Beitragsbemessungsgrenzen So teuer wird's für Gutverdiener
13.09.2016, 11:38 UhrOffiziell sind die Zahlen noch nicht, doch man darf annehmen, dass sich an den geplanten Beitragsbemessungsgrenzen für 2017 nicht mehr viel ändern wird. Wer viel verdient, muss für die Sozialversicherungen im kommenden Jahr womöglich über 40 Euro mehr ausgeben.

Spürbar werden die höheren Grenzen, wenn man mehr als 4237 Euro brutto verdient.
(Foto: imago/Ralph Peters)
Gutverdienende werden im kommenden Jahr wohl wieder etwas mehr in die Sozialversicherung einzahlen müssen. Der Referentenentwurf zur sogenannten Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung liegt vor. Darin nennt das Bundesarbeitsministerium die neuen voraussichtlichen Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen. Im Oktober muss das Bundeskabinett noch sein Okay geben, dass es dort noch Änderungen gibt, ist aber unwahrscheinlich.
Viel Raum zur Diskussion gibt es ohnehin nicht, denn die Anpassung folgt der Bruttolohnentwicklung. Weil die Löhne und Gehälter 2015 im Schnitt höher ausfielen als im Jahr zuvor, wird auch die Beitragsbemessungsgrenze entsprechend angehoben. In der gesetzlichen Krankenversicherung gelten für Ost und West die gleichen Werte: Derzeit liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 4237,50 Euro Monatsbrutto, 2017 soll sie auf 4350 Euro steigen. Bleibt der allgemeine Beitragssatz konstant bei 14,6 Prozent, sind das für Arbeitnehmer rund 8,20 Euro mehr im Monat. Dazu kommen - je nach Krankenkasse - bis zu zwei Euro extra für den Zusatzbeitrag. Die Pflegeversicherung wird um etwa 1,30 Euro teurer.
Bei Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten für Ost und West unterschiedliche Sätze. Im Westen ist die Grenze im Moment bei 6200 Euro angesetzt, im Osten bei 5400 Euro. 2017 klettert sie dann wohl auf 6350 Euro (West) bzw. auf 5700 Euro (Ost). Beim aktuellen Rentenversicherungsbeitragssatz von 9,35 Prozent für Arbeitnehmer entspricht das im Westen einem Plus von bis zu 14 Euro. Im Osten müssen Angestellte, die über 5700 Euro verdienen, 28 Euro mehr kalkulieren. Dazu kommen für die Arbeitslosenversicherung rund 2,20 Euro im Westen und 4,50 Euro im Osten.
Alles in allem müssen Gutverdienende im Westen also mit zusätzlichen Kosten von rund 26 Euro rechnen. Im Osten können die Sozialversicherungsbeiträge für sie um mehr als 42 Euro steigen.
Nicht nur die Beitragsbemessungsgrenze verschiebt sich, sondern auch die sogenannte allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze, besser bekannt als Versicherungspflichtgrenze. Derzeit können Arbeitnehmer ab einem Jahresbruttogehalt von 56.250 Euro in die private Krankenversicherung wechseln. 2017 müssen sie voraussichtlich mindestens 57.600 Euro verdienen, also 4800 Euro im Monat. Wer weniger Gehalt bekommt, aber schon privat versichert ist, muss eigentlich zurück in die gesetzliche Krankenkasse. Für jene, denen die Private Krankenversicherung ohnehin zu teuer geworden ist, könnte das eine Option sein. Möchte man Privatpatient bleiben, kann man sich aber von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Quelle: ntv.de, ino