Ratgeber

Höhere Strompreise So wehren sich Kunden richtig

Strompreise kennen seit Jahren oft nur eine Richtung: Sie steigen. Kunden können sich aber gegen Preiserhöhungen wehren. Dabei sollten sie allerdings nicht zu weit gehen. Wer Zahlungen verweigert, riskiert eine Stromsperre.

Viele Versorger erhöhen immer wieder ihre Preise für Strom. Kunden sollten die Zahlung nicht einfach einstellen. Sonst riskieren sie eine Stromsperre.

Viele Versorger erhöhen immer wieder ihre Preise für Strom. Kunden sollten die Zahlung nicht einfach einstellen. Sonst riskieren sie eine Stromsperre.

(Foto: dpa-tmn)

Strompreise kennen seit Jahren oft nur eine Richtung: Sie steigen. Kunden können sich aber gegen Preiserhöhu ngen wehren. Dabei sollten sie allerdings nicht zu weit gehen. Wer Zahlungen verweigert, riskiert eine Stromsperre.

Bei einer Erhöhung der Strompreise können Kunden Widerspruch einlegen, wenn der Anbieter eine Preiserhöhung nicht nachvollziehbar begründet. "Dabei sollten Sie aber nicht zu weit gehen", sagt Günter Hörmann von der Verbraucherzentrale Hamburg. Stellen Kunden die Zahlung ganz ein, riskieren sie, dass ihnen der Strom abgestellt wird.

Grundsätzlich gilt: Stromversorger dürfen laut Gesetz ab einem Rückstand von 100 Euro den Strom abstellen. Zuvor müssen sie säumige Kunden aber abgemahnt und die Sperrung angedroht haben. Die Maßnahme muss außerdem verhältnismäßig sein.

Die Bundesnetzagentur hat ermittelt, dass es über 300.000 Stromsperren im Jahr 2011 gegeben hat. Im Schnitt wurde eine Sperre bei einem Rückstand von 120 Euro angedroht. Energieversorger dürfen säumigen Zahlern auch künftig den Strom abstellen, wie der Bundesgerichtshof in entschieden hat.

Doch so weit muss es nicht kommen: "Sie sollten nicht die ganze Abschlagszahlung einstellen, sondern nur die Differenz nicht zahlen", empfiehlt Hörmann. Haben Kunden eine Einzugsermächtigung erteilt, können sie diese widerrufen. Dann müssen sie selbst den fälligen Beitrag überweisen. Eine andere Möglichkeit ist, die erhöhten Beiträge unter Vorbehalt zu zahlen. Voraussetzung in allen Fällen: "Sie sollten den Versorger schriftlich davon in Kenntnis setzen." Am besten verwenden Kunden dazu ein Einschreiben.

Begründet werden kann ein Widerspruch unter anderem mit mangelnder Transparenz. "Eine Preiserhöhung muss nachvollziehbar sein", erklärt der Verbraucherschützer. Allein der Hinweis auf gestiegene Kosten ist nicht immer ausreichend. "Versorger sparen unter Umständen an anderer Stelle ein." Daher haben Kunden in so einem Fall Chancen, die Preiserhöhung anzufechten.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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