Keine Chance auf Änderung Staat darf Rente besteuern
27.07.2016, 15:11 UhrDie Zeiten, als man im Alter vorm Finanzamt Ruhe hatte, sind vorbei. Seit 2005 müssen auch Rentner eine Steuererklärung abgeben, sofern ihre Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegen. Einer von ihnen ist deshalb bis vors höchste Finanzgericht gezogen.
Der deutsche Staat darf Renten besteuern. Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat heute seine grundsätzliche Linie bestätigt. Der klagende Pensionär und seine mittlerweile verstorbene Frau argumentierten, die Besteuerung der Altersrenten sei verfassungswidrig. Der Bundesfinanzhof wies dieses Argument zurück - und den Kläger darauf hin, dass er nicht auf dem Umweg über den Bundesfinanzhof die entsprechenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aushebeln kann.
Der Bund hatte im Zuge der Rentenreform 2005 die Besteuerung der Renten eingeführt. Dagegen gab es im Verlaufe der Jahre mehrere Klagen. Bislang sind jedoch alle Versuche gescheitert, das Gesetz zu kippen - und zwar sowohl vor dem Bundesverfassungsgericht als auch vor dem Bundesfinanzhof. Der Bundesfinanzhof urteilte in diesem Fall ganz prinzipiell: Die im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Entscheidungsformel eines Karlsruher Urteils hat Gesetzeskraft.
Ob Kläger in seinem konkreten Streitfall tatsächlich zu hoch besteuert wurde, ließen die obersten Finanzrichter der Bundesrepublik dagegen offen. Das Verfahren geht nun an das in der ersten Instanz zuständige Finanzgericht zurück.
Erst vergangene Woche hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt, dass die Übergangsregelung zur nachgelagerten Besteuerung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Demnach ist es hinnehmbar, dass Sparer ihre Altersvorsorgebeiträge derzeit nicht komplett von der Steuer absetzen können.
Quelle: ntv.de, ino/dpa