Falsch geriestert Teure Verträge als Zulagenkiller
26.08.2008, 16:31 UhrDie Kosten für Abschluss und Verwaltung von Riester-Rentenversicherungen zehren die staatlichen Zulagen teilweise auf. Unter Umständen bleiben vor allem in den ersten Jahren sogar große Teile der Sparzulage bei den Anbietern hängen und wandern somit nicht auf das Altersvorsorge-Konto des Einzahlers. Das geht aus einer Auswertung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hervor, die Fälle aus ihrer Beratungspraxis dokumentiert hat.
Die Zulagen kämen sogar "in der Masse" nicht der Altersvorsorge zugute, sagt Referent Niels Nauhauser. Denn viele Verbraucher hätten Produkte, die nicht kostengünstig sind. Dazu zählten vor allem die Rentenversicherungen, aber auch Fondssparpläne. Bei den untersuchten Beispielen handelt es sich aber ausschließlich um Rentenversicherungen.
Für den Fall einer 28-jährigen Frau, die in eine fondsgebundene Rentenversicherung einzahlt, haben die Verbraucherschützer ausgerechnet, dass sie bei einem Jahresbeitrag von 2100 Euro bis zum 64. Lebensjahr ein Kapital von rund 200.000 Euro anhäufen würde. Die Kosten schmälerten die Summe aber auf rund 122.000 Euro. Ohne die zusätzlichen Kosten fiele die Rente mehr als die Hälfte höher aus.
Ende mit Schrecken
In einem anderen Beispiel war die eingezahlte Jahresbeitragssumme von 1188 Euro - pro Monat 99 Euro - mit 519 Euro Abschluss- und Verwaltungskosten belastet. Das ist eine Kostenquote von rund 44 Prozent, rechnet Nauhauser vor. Wer angesichts einer solchen Jahresstandmitteilung sein Recht auf einen Anbieterwechsel in Anspruch nimmt, könne im schlimmsten Fall aber sogar fast das gesamte eingezahlte Kapital verlieren. So verlor ein 30jähriger, der seinen Anbieter nach drei Jahren Laufzeit gewechselt hatte, dabei fast 90 Prozent seiner eingezahlten Beiträge und Zulagen. Dennoch rät Nauhauser Sparern mit teurem Vertrag, möglichst früh durch einen Anbieterwechsel die Weichen besser zu stellen.
In Deutschland gibt es der Verbraucherzentrale zufolge rund elf Millionen Riester-Sparer. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin betont angesichts der Berechnungen, es könne nicht sein, dass die Dienstleistung der Versicherer umsonst zu haben ist: "Beratung muss etwas kosten", sagte Sprecher Peter Schwark. In den meisten Fällen seien außerdem Jahresmitteilungen aus den ersten Vertragsjahren betrachtet worden. In diesen sei die Kostenquote höher, weil die Abschlusskosten bei Rentenversicherungen auf die ersten fünf Jahre gestreckt einbehalten werden. Verbraucherschützer Nauhauser kritisiert indes mangelnde Vorgaben durch den Gesetzgeber: "Wenn man die Altersvorsorge privatisiert, muss man auch darauf achten, dass der Markt funktioniert."
Quelle: ntv.de