Lückenlose Krankschreibung beachten Tücken beim Krankengeld
02.04.2013, 16:04 UhrViele Patienten wissen es nicht : Wer Krankengeld bekommt und in dieser Zeit arbeitslos wird, muss auf lückenlose Folgekrankschreibungen achten. Sonst kann der Krankengeldanspruch verloren gehen, warnen Patientenberater.

Erkrankte Arbeitnehmer haben zunächst laut Entgeltfortzahlungsgesetz sechs Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Bezieher von Krankengeld, müssen auf eine lückenlose Folgekrankschreibungen achten. Andernfalls kann der Krankengeldanspruch verloren gehen, warnt die Beratungsstelle der Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD).
Der Anspruch auf Krankengeld entsteht immer erst einen Tag nach der Krankschreibung. "Deshalb droht leicht die Gefahr einer Anspruchslücke", sagt Wiebke Cornelius von der Rostocker UPD.
Eine Stolperfalle, wie das folgende Fallbeispiel zeigt. "Frau B. wurde bis Mittwoch von einem Vertretungsarzt krankgeschrieben und einen Tag später ging sie zu ihrem regulären Hausarzt", schildert Cornelius. Dieser bestätigt ihr die weitere Arbeitsunfähigkeit ab Donnerstag. Einen Tag zu spät, da in diesem Fall der Krankengeldanspruch erst am Folgetag also Freitag entsteht.
Was sich zunächst nach einer Kleinigkeit anhört, hat für die alleinerziehende Mutter von zwei Kindern fatale Auswirkungen. Ihr Arbeitsverhältnis endete während ihrer Krankheit und sie hat sich nicht arbeitslos gemeldet. Durch die Lücke von einem Tag in der Krankschreibung verliert sie nun ihren Anspruch auf Krankengeld. "Zusätzlich muss sich Frau B. mit dem Ende des Krankengeldes bei der Krankenkasse melden und klären, wie sie weiterhin versichert ist", erklärt die Patientenberaterin.
Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollte die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit immer lückenlos sein. "Das bedeutet, man geht spätestens am letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit zum Arzt", sagt Cornelius.
Die UPD rät Betroffenen zu verstärkter Aufmerksamkeit in eigener Sache, denn Krankenkassen, Reha-Kliniken und Ärzte informieren häufig nicht, über den möglichen Verlust des Krankengeldanspruchs und die Änderung des Versicherungsstatus. Deshalb muss man als Patient selbst sicherstellen, dass der Arzt die Folgekrankschreibung immer rechtzeitig ausstellt.
Erkrankte Arbeitnehmer haben zunächst laut Entgeltfortzahlungsgesetz sechs Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Danach besteht für Betroffene für maximal anderthalb Jahre ein Anspruch auf Krankengeld. Die Höhe des Krankengelds liegt bei 70 Prozent des Nettogehalts. Dieses wird von der Krankenkasse gezahlt.
Quelle: ntv.de, awi