Lynchjustiz im Netz? Üble Nachrede im Internet strafbar
02.04.2012, 22:03 Uhr
Klare Regeln? Facebook verbietet seinen Nutzern Mobbing und die Verbreitung von Gewaltandrohungen - doch leider halten sich nicht alle daran.
(Foto: dpa)
Ob falsche Behauptungen, Verleumdung oder Beleidigung - die vermeintliche Anonymität des Netzes verleitet manchen zu unbedachten oder sogar gefährlichen Äußerungen. Doch negative Beiträge über andere Menschen bedeuten fast immer rechtlicher Ärger. Dafür muss nicht erst zu einer Straftat aufgefordert werden.
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wer hier falsche Behauptungen oder wilde Spekulationen über andere verbreitet, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Das gilt erst recht, wenn Vorverurteilungen wie im Fall des Mädchenmords in Emden in einem Aufruf zur Lynchjustiz gipfeln.
"Wer zu einer Straftat auffordert, begeht selbst eine Straftat", erklärt der Berliner Rechtsanwalt Nikolai Venn, Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Im Fall des Mädchenmords in Emden wird gegen einen Mann wegen öffentlichen Aufrufens zu einer Straftat ermittelt, weil er im Internet zu Gewalt gegen den ersten Verdächtigen - der mittlerweile entlastet wurde - aufgerufen hatte.
Internetnutzer machen sich in solchen Fällen nicht erst mit dem Ruf nach Lynchjustiz strafbar, warnt Venn: "Wenn ich eine individualisierbare Person in Zusammenhang mit einer Straftat bringe, handelt es sich um üble Nachrede. Wenn ich dabei sogar sicher weiß, dass meine Behauptung nicht stimmt, spricht man von Verleumdung." Dabei muss es nicht einmal der Vorwurf einer Straftat sein - andere ehrenrührige Behauptungen wie "Mein Kollege ist faul und kommt immer zu spät zur Arbeit" reichen dafür schon aus.
Beleidigungen sind dagegen keine Tatsachenbehauptungen, sondern Werturteile, meistens im Zusammenhang mit Schimpfwörtern. Strafbar sind sie allerdings auch. Und auch ohne Straftat droht für negative Beiträge über andere Menschen immer rechtlicher Ärger. "Derjenige kann mich bei einer Verletzung seiner Persönlichkeitsrecht noch immer zivilrechtlich verklagen", sagt Venn.
Soziale Online-Netzwerke haben für solche Fälle normalerweise Regeln. Der größte Anbieter Facebook verbietet seinen Nutzern zum Beispiel nicht nur Gewaltandrohungen, sondern auch Aufforderungen und Verabredungen zu Gewalt, Mobbing und Hassreden. Wer dagegen verstößt, kann zum Beispiel sein Konto bei dem Netzwerk verlieren. Nutzer können Facebook mit dem Button "Missbrauch melden" auf Verstöße anderer Nutzer aufmerksam machen.
Quelle: ntv.de, awi/dpa