Ratgeber

Von Arzttermin bis Elterngeld Verbraucherthemen im Koalitionsvertrag

Über Mindestlohn und PKW-Maut wurde in den Koalitionsverhandlungen lange gefeilscht. Daneben gibt es aber noch eine ganze Reihe weiterer Vereinbarungen, die Verbraucher betreffen.

Eltern, die Teilzeit arbeiten, können bis zu 28 Monate lang ein reduziertes Elterngeld bekommen.

Eltern, die Teilzeit arbeiten, können bis zu 28 Monate lang ein reduziertes Elterngeld bekommen.

(Foto: picture alliance / dpa)

Die von Union und SPD im Koalitionsvertrag besiegelten Vorhaben haben Auswirkungen auf viele Lebensbereiche. Auf die Verbraucher kommen Neuerungen etwa bei Mieterhöhungen, Arztterminen und in der Datenkommunikation zu.

Mietpreisbremse: Die Länder können in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt - zunächst für fünf Jahre - die Mieterhöhungen bei Wiedervermietung auf zehn Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzen. Immobilien, die gerade erst errichtet oder umfassend modernisiert wurden, sind davon ausgenommen.  Für Maklerleistungen soll es bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen geben. Egal ob Mieter oder Vermieter: Wer einen Makler beauftragt, der soll ihn auch bezahlen.

Dispokredit: Wer sein Konto überzieht und in den Dispo rutscht, soll von seiner Bank einen Warnhinweis erhalten. Werden hohe Schulden zum Dauerzustand, muss die Bank eine Beratung zu kostengünstigeren Alternativen anbieten.

Pflegevorsorge: Für die Sozialversicherten wird es teurer, da der Beitragssatz zur Pflegeversicherung spätestens zum 1. Januar 2015 steigt - und zwar um 0,3 Prozentpunkte. Später soll der Beitrag noch einmal um 0,2 Punkte angehoben werden.

Pflegezeit: Wer kurzfristig Zeit für die Organisation der Pflege eines Angehörigen benötigt, soll sich eine zehntägige Auszeit nehmen können und dafür weiter Gehalt bekommen - ähnlich wie beim Kinderkrankengeld.

Elterngeld Plus: Das Elterngeld soll flexibler werden für alle, die nach der Geburt schnell wieder arbeiten wollen. Um Eltern den Wiedereinstieg in den Job zu erleichtern, sollen sie für die Dauer von 28 Monaten das Elterngeld in Kombination mit einer nicht geringfügigen Teilzeitarbeit erhalten. Das soll vor allem Alleinerziehenden helfen. Arbeiten beide Partner in Teilzeit, soll es einen Partnerbonus geben.

Flexiblere Arbeitszeiten: Arbeitnehmer, die beruflich vorübergehend kürzertreten wollen, etwa wegen der Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen, sollen einen Rechtsanspruch auf Befristung der Teilzeit bekommen – also wieder zur alten Arbeitszeit wechseln können. Wer jetzt schon Teilzeit arbeitet, aber gerne mehr machen möchte, der soll dazu bessere rechtliche Möglichkeiten bekommen

Schutz vor Stromsperren: Intelligente Stromzähler mit Prepaid-Funktion sollen Verbraucher besser davor schützen, dass ihnen wegen unbezahlter Rechnungen Strom oder Gas abgedreht werden. Außerdem soll auf eine angemessene Gestaltung der Grundversorgertarife bei Strom und Gas geachtet werden.

Arzttermine: Gesetzlich Versicherte sollen nicht ewig auf einen Arzttermin warten müssen. Wer zum Facharzt überwiesen wird, kann sich an eine zentrale Terminservicestelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung wenden, die dann einen Termin mit maximal vier Wochen Wartezeit vermitteln soll. Wenn das nicht gelingt, können sich Patienten ambulant im Krankenhaus behandeln lassen.

Mindestlohn: Ab dem 1. Januar 2015 wird es einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn geben. Die Höhe soll von einer Kommission aus Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Experten festgelegt werden. Ausnahmen von dem Mindestlohn gibt es danach noch für zwei Jahre in Branchen, in denen repräsentative Tarifverträge gelten. Ab 2017 gilt der Mindestlohn dann in ganz Deutschland uneingeschränkt. Für Auszubildende oder in Pflicht-Praktika gilt der Mindestlohn nicht, für freiwillige Praktika soll es aber eine Mindestvergütung geben.

Rente: Mütter und Väter von vor 1992 geborenen Kindern sollen ab 1. Juli 2014 mehr Rente für die Erziehungszeit bekommen. Auch soll es finanzielle Erleichterungen für Menschen geben, die aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in den Ruhestand gehen und Erwerbsminderungsrenten erhalten. Menschen, die 45 Jahre in die Renteversicherung eingezahlt haben, sollen ab dem 1. Juli künftig schon mit 63 in Rente gehen können. Renten-Verbesserungen sind daneben für Geringverdiener vorgesehen.

Betriebsrenten sollen auch in Kleinbetrieben und mittelständischen Unternehmen stärkere Verbreitung finden. Die eigenständigen Alterssicherungssysteme der Landwirte, die Versorgungskammern der freien Beruf und die Künstlersozialkasse sollen erhalten bleiben.

Pkw-Maut: Der Koalitionsvertrag sieht eine "europarechtskonforme Pkw-Maut" vor. Damit sollen ausländische Autofahrer an den Ausgaben für das Autobahnnetz beteiligt werden. Auf deutsche Autofahrer sollen keine Mehrkosten zukommen und die Einnahmen sollen in die Verkehrsinfrastruktur investiert werden. Wie die Maut funktionieren soll, muss noch geklärt werden.

Lärmschutz: Anwohner von Flughäfen und Bahnstrecken sollen besser geschützt werden. Der Schienenlärm soll bis 2020 deutschlandweit halbiert werden. Bei der Festlegung der Flugrouten sollen Anrainer frühzeitig beteiligt werden.

Internet: Auch in ländlichen Gegenden sollen die Menschen schnelles Internet haben und zwar flächendeckend mindestens 50 Megabit pro Sekunde bis 2018. Außerdem wollen Union und SPD die rechtlichen Voraussetzungen für kostenlose WLAN-Angebote in Städten schaffen. Die Netzneutralität soll im Telekommunikationsgesetz verbindlich verankert werden.

Autofahrer: Die Polizei soll bei Alkoholsündern künftig weitgehend auf Blutproben verzichten und die Werte per Atem-Alkoholtest bestimmen. Blutproben soll es nur geben, wenn es der Betroffene verlangt.

Als Alternative zur Freiheitsstrafe und zusätzliche Sanktion sollen Fahrverbote ins Strafrecht aufgenommen werden. Ein Fahrverbot soll vor allem für jene infrage kommen, "für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt".

Quelle: ntv.de, ino/AFP

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