Ratgeber

Was ändert sich 2023 … … bei Geld und Einkommen?

Der Mindestlohn steigt in vielen Branchen.

Der Mindestlohn steigt in vielen Branchen.

(Foto: imago/RelaXimages)

Die Zukunft bleibt ungewiss. So viel ist sicher. Abgesehen davon stehen aber auch im neuen Jahr viele Neuerungen und Gesetze an. Diese Änderungen aus den Bereichen Geld und Einkommen werden dann wichtig, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen informiert.

Bürgergeld statt Hartz IV

Zum 1. Januar wird das Bürgergeld die bisherige Grundsicherung ersetzen. Mit der Einführung des Bürgergelds wird der Regel­satz der Grund­sicherung für Erwerbs­lose von 449 auf 502 Euro pro Monat steigen. Die Freibeträge auf Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro sollen auf 30 Prozent steigen, um den Anreiz, eine Tätigkeit aufzunehmen, zu erhöhen. Zudem wird ein Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro bei Aufnahme von abschlussbezogenen Weiterbildungen eingeführt.

Nachdem die Gesetzesvorlage im Bundesrat keine Mehrheit gefunden hatte, einigten sich Regierung und Opposition auf einen Vermögensfreibetrag von 40.000 Euro für einen Single und 15.000 Euro für jede weitere Person im Haushalt sowie auf die Beibehaltung der Sanktionsmöglichkeiten bei Fehlverhalten ab dem ersten Tag des Leistungsbezugs.

Mindestlohn steigt in vielen Branchen

Bei branchenspezifisch in Tarifverträgen festgelegten Mindestlöhnen können sich die Beschäftigten in einigen Branchen gleich zu Beginn oder im Laufe des Jahres über eine Anhebung freuen. Als da wären:

  • Aus- und Weiterbildung pädagogischer Mitarbeiter aktuell: 17,18 Euro; neu: 17,87 Euro; Termin Januar 2023
  • Dachdeckerhandwerk aktuell: 14,50 Euro; neu: 14,80 Euro; Termin Januar 2023
  • Elektrohandwerk aktuell: 12,90 Euro; neu: 13,40 Euro; Termin Januar 2023
  • Fleischwirtschaft aktuell: 12,00 Euro; neu: 12,30 Euro; Termin: Dezember 2023
  • Geld- und Werttransporte (je nach Bundesland, beispielsweise Nordrhein-Westfalen) aktuell: 90,00 Euro; neu: 20,64 Euro; Termin: August 2023
  • Leih-/Zeitarbeit aktuell: 12,43 Euro; neu: 13,00 Euro; Termin April 2023

Auch für Beschäftigte in der Altenpflege bringt das Jahr 2023 höhere Mindestlöhne. Zum 1. Mai und noch einmal zum 1. September steht eine Anhebung ins Haus:

Mindestlohn Altenpflege (in Euro pro Stunde)

  • Aktuell: 13,70 Euro; Mai: 13,90 Euro; Dezember: 14,15 Euro
  • Pflegehilfskräfte aktuell: 13,70; Mai: 13,90 Euro; Dezember: 14,15Euro
  • Qualifizierte Pflegehilfskräfte aktuell: 14,60 Euro; Mai: 14,90 Euro; Dezember: 15,25 Euro
  • Pflegefachkräfte aktuell: 17,10 Euro; Mai: 17,65 Euro; Dezember: 18,25 Euro

Außerdem gibt es für Mitarbeitende in der Altenpflege mehr Urlaub: Beschäftigte mit einer 5-Tage-Woche haben über den gesetzlichen Urlaubsanspruch von 20 Tagen hinaus im Jahr 2023 Anspruch auf 9 Tage mehr.

Mindestlohn für Auszubildende steigt auch

Auch angehende Auszubildende dürfen sich 2023 über mehr Geld freuen: Wer sich ab dem Kalenderjahr für den Beruf seiner Wahl in Handwerk und Betrieb qualifiziert, erhält im ersten Ausbildungsjahr die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung in Höhe von 620 Euro (bisher: 585 Euro für Ausbildungsjahrgang 2022) monatlich. Für das zweite, dritte und vierte Ausbildungsjahr gibt es dann Aufschläge. Der Auszubildende erhält 18, 35 beziehungsweise 40 Prozent über dem Einstiegsbetrag des ersten Ausbildungsjahres. Damit wird dem wachsenden Beitrag der Auszubildenden zur betrieblichen Wertschöpfung Rechnung getragen.

Die Mindestvergütung gilt für Auszubildende, die in einem nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Beruf ausgebildet werden. Den Tarifparteien steht es natürlich frei, höhere Ausbildungsvergütungen festzulegen: So hat der Lohntarifvertrag im Gebäudereiniger-Handwerk zum Beispiel bereits seit Oktober 2022 eine Steigerung der Ausbildungsvergütungen vorgesehen, sodass Auszubildende 900 Euro im ersten, 1035 Euro im zweiten und 1200 Euro im dritten Ausbildungsjahr erhalten. Für Azubis im Maler- und Lackiererhandwerk ist die Mindestausbildungsvergütung zum 1. August 2022 angehoben worden: Für sie gab es seither 740 Euro im ersten, 815 Euro im zweiten und 980 Euro im dritten Ausbildungsjahr. Eine Anhebung für die neuen Ausbildungsgänge ist zum 1. August 2023 in beiden Ausbildungsberufen zu erwarten.

Die Vorgaben zur Mindestausbildungsvergütung gelten nicht für landesrechtlich geregelte Berufe, zum Beispiel Erzieher, sowie für die reglementierten Berufe im Gesundheitswesen (Physiotherapeut, Logopäde oder Ergotherapeut).

Von Betrieben, die die jeweilige Mindestausbildungsvergütung nicht oder nicht rechtzeitig zahlen, können Azubis eine Nachzahlung fordern. Darüber hinaus drohen den Betrieben Strafen wegen Ordnungswidrigkeiten von bis zu 5000 Euro. Die Mindestausbildungsvergütung ist seit dem 1. Januar 2020 im Berufsbildungsgesetz festgeschrieben.

Kindergeld steigt

Ab dem 1. Januar 2023 gibt es für pro Kind einheitlich 250 Euro im Monat an staatlicher Unterstützung. Aktuell beträgt das Kindergeld 219 Euro für das erste und zweite Kind. Für das dritte Kind sind es 225 Euro. Für das vierte und jedes weitere Kind sind es bereits 250 Euro. Im neuen Jahr erhalten Familien also für das erste und zweite Kind jeweils monatlich 31 Euro mehr, für das dritte Kind ist es ein Plus von 25 Euro.

Kfz-Versicherungen werden oftmals teurer

Viele Kfz-Versicherungen werden 2023 teurer. Hier spielen die großen Hagelschäden vor allem an Kraftfahrzeugen im Juni 2021 eine entscheidende Rolle, aber auch die hohe Inflation der vergangenen Monate, durch die die Kosten für Schadensregulierungen ansteigen. Hinzu kommt eine Einstufung in teurere Regionalklassen bei 10,1 Millionen Kraftfahrzeugen. Regionalklassen spiegeln die Schadensbilanzen von Regionen im Haftpflicht- und Kaskobereich wider. Je mehr Schäden verursacht wurden, desto teuer wird es auch für den Einzelnen zukünftig in diesen Regionen.

Regelmäßig Tarife zu vergleichen lohnt sich: Wenn der Versicherungsbeitrag steigt und erfährt man dies erst im Dezember, gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Regulär müssen die meisten Verträge jedoch bis zum 30. November des Jahres gekündigt werden (Eingang bei der Versicherung), nämlich wenn die Versicherungslaufzeit dem Kalenderjahr entspricht.

Monatlich pfändungsfreier Betrag wird angehoben

Zum 1. Juli 2023 wird die Pfändungsfreigrenze turnusmäßig angepasst. Schuldner und Schuldnerinnen können mit einer deutlichen Erhöhung des Freibetrags rechnen. Die genaue Höhe wird im April 2023 bekannt gegeben. Erhöht werden sowohl die pfandfreien Grund- als auch die Mehrbeträge, zum Beispiel für Unterhaltspflichten. Die neuen Pfändungsfreigrenzen gelten ohne Übergangsregelung und müssen automatisch sowohl von Arbeitgebern bei Lohnpfändungen und Lohnabtretungen als auch von Kreditinstituten bei einem Pfändungsschutzkonto beachtet werden.

Wohngeld für mehr Menschen

Das Wohngeld wird ab dem 1. Januar 2023 deutlich erhöht, und zwar um durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat. Die konkrete Summe hängt von Einkommen, Miete und Wohnort ab und ist individuell sehr unterschiedlich. Ausgeweitet wird zudem der Kreis der Berechtigten. Es soll etwa zwei Millionen Menschen zugutekommen, statt bisher rund 600.000. Vorgesehen ist, dass eine Heizkostenkomponente die stark gestiegenen Heizkosten berücksichtigt. Zudem soll es einen Zuschuss geben, der Mieterhöhungen, die infolge energetischer Sanierungen erfolgt sind, ausgleicht. Die Verbraucherzentrale NRW begrüßt diese Neuerung, fordert aber eine Vereinfachung der Anträge und eine schnellere Antragsbearbeitung, damit die Hilfen noch diesen Winter ankommen.

Mehr zum Thema

Klassifizierung bei der Geldanlage für Gas- und Kernenergie

Auf dem geplanten Weg zur Klimaneutralität gibt es ab dem 1. Januar 2023 weitere Regelungen bei der Taxonomie. Ab dann werden in dem Klassifizierungssystem der EU bestimmte Gas- und Kernenergietätigkeiten in der EU als nachhaltig eingestuft. Neue Offenlegungspflichten sorgen hier aber für mehr Transparenz. Anleger können dann vor der Geldanlage leichter erkennen, ob und wie beide Energiequellen enthalten sind. Wer Gas- und Kernenergie ablehnt, kann so von der Investition Abstand nehmen.

Quelle: ntv.de, awi

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