Draußen, im Ausland, auf hoher See Welche Hochzeiten sind gültig?
30.07.2016, 09:18 Uhr
In Las Vegas heiratet man denkbar unkompliziert. In Deutschland wird die Ehe anerkannt.
(Foto: imago/All Canada Photos)
Eine wildromatische Trauung im Park oder eine Hochzeit nach buddhistischem Ritus in Thailand - Paare haben heute sehr unterschiedliche Vorstellungen über die eigene Traumhochzeit. Doch nicht alles lässt sich umsetzen. Was geht, und was geht nicht?
Erst kommt das Standesamt, dann das Jawort in der Kirche und mittags wird im Kreise von Familie und Freunden die Hochzeitstorte angeschnitten. Es folgen mehr oder weniger unterhaltsame Darbietungen und Spiele, Essen und Trinken und das war sie dann, die Hochzeit, die man monatelang vorbereitet hat.
Inzwischen haben allerdings viele Paare andere Vorstellungen vom schönsten Tag ihres Lebens. Eine Trauung am Strand von Hiddensee oder nach buddhistischem Ritus in Thailand, auf einer Almhütte oder auf hoher See oder natürlich fast schon klassisch in Las Vegas - mit dem nötigen Kleingeld ist das alles kein Problem. Aber wie sieht es eigentlich rechtlich aus: Wird die Hochzeit im Ausland in Deutschland problemlos anerkannt? Und wann kann man sich in Deutschland den Gang zum Standesamt sparen?
Nicht ohne Standesamt
In Deutschland ist die Lage eigentlich recht einfach: Rechtlich bindend sind nur Ehen, die vor einem Standesbeamten geschlossen wurden. Zwar kann man in der katholischen Kirche seit 2009 auch ohne die Urkunde vom Standesamt heiraten. Das ist dann aber ein reines Privatvergnügen, die gesetzlichen Regeln gelten für rein kirchlich geschlossene Ehen nicht. Das bedeutet aber nicht, dass man zwangsläufig im Standesamt heiraten muss. In vielen Orten haben Standesämter Spezialangebote außerhalb des Trauzimmers. Hochzeiten auf Leuchttürmen, auf dem Berliner Fernsehturm oder in der Wuppertaler Schwebebahn, im Park oder am Strand kosten zwar mehr als die sonst üblichen 40 Euro. Mit dem nötigen Vorlauf ist es aber kein Problem, sich solche speziellen Trauungstermine zu sichern.
Wichtig bei Hochzeiten im Freien: Am gewählten Ort muss dem Standesamt die Nutzung rechtssicher gestattet sein und der Standesbeamte muss das Hausrecht haben. Grundsätzlich muss es außerdem allen Paaren möglich sein, an diesem Ort zu heiraten. Gleichzeitig muss aber die Öffentlichkeit vom Trauort ausgeschlossen werden können. Man kann den Standesbeamten also nicht einfach an einen schönen Parkflecken oder nach Hause bestellen.
Spontan in Las Vegas
Die Eheschließung im Ausland kann komplizierter sein als hierzulande, manchmal aber auch einfacher. Las Vegas etwa ist nicht nur als Spieleparadies bekannt, sondern auch ein Eldorado für Heiratswillige, die dem trashigen Charme der Wedding Chapels etwas abgewinnen können. Alles was man braucht, sind gültige Reisepässe und eine Heiratserlaubnis, die man für knapp 88 Euro beim Marriage Bureau ersteht. Viel unkomplizierter kommt man nicht unter die Haube.
In anderen Ländern ist an Spontanhochzeiten nicht zu denken. Neben Reisepässen sind teilweise Ehefähigkeitszeugnisse, Ausdrucke aus dem Geburtenregister, Meldebestätigungen oder Konsularbescheinigungen mitzubringen - gegebenenfalls in die Landessprache übersetzt. Das erfordert auf jeden Fall etwas mehr Planung und Organisation im Voraus. Nicht umsonst gibt es viele Agenturen, die solche Hochzeiten im Ausland professionell organisieren.
Oft gilt die Hochzeit im Ausland
Die gute Nachricht ist aber: Hat man den bürokratischen Aufwand erstmal durch, ist die Sache damit meistens auch erledigt. Wenn die Ehe im Ausland rechtsgültig geschlossen wurde, dann muss man in Deutschland kein zweites Mal zu Standesamt – zumindest nicht, um nochmal zu heiraten. Voraussetzung ist, dass die beiden Partner nach ihrem Heimatrecht zur Eheschließung berechtigt waren. Für Deutsche heißt das: Sie dürfen nicht schon verheiratet sein und müssen volljährig sein. Minderjährige ab 16 Jahren können nur mit Zustimmung des Familiengerichts heiraten und auch nur, wenn der andere Partner mindestens 18 Jahre alt ist. Das Bundesverwaltungsamt hat in einer Übersicht die Informationen für einzelne Länder zusammengestellt.
Was man machen kann, aber in vielen Fällen nicht muss: beim Standesamt die Beurkundung im Eheregister beantragen. Das kann ganz sinnvoll sein, weil die Eheschließung normalerweise nicht automatisch an die deutschen Behörden gemeldet wird. Zwar kann man bei deutschen Behörden auch die ausländischen Dokumente vorlegen, wenn es beispielsweise um die Namensänderung oder die Eintragung der Steuerklasse geht. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass sich Ämter querstellen, etwa wenn sie die Ehebestätigung aus Thailand nicht entziffern können. Die deutsche Heiratsurkunde kann Missverständnisse von vornherein aus dem Weg räumen.
Heiraten auf hoher See
Das Praktische an Hochzeiten im Ausland ist ja: Man ist sofort in den Flitterwochen. Ähnlich verhält es sich beim Heiraten auf Kreuzfahrtschiffen. Das ist auch ohne Standesbeamten möglich, unter Umständen dürfen nämlich auch Kapitäne trauen. Wichtigste Bedingung: Das Schiff muss unter der Flagge Maltas, der Bermudas oder der Bahamas fahren, wobei bei den Bermudas nur eine Kreuzfahrtlinie eine entsprechende Sondergenehmigung hat. Außerdem muss sich das Schiff auf hoher See befinden, also mindestens zwölf Seemeilen (rund 22 Kilometer) von der Küste entfernt sein. Das Sprichwort vom "in den Hafen der Ehe einlaufen" kann man also nicht wörtlich nehmen.
Am geringsten ist der formale Aufwand bei Schiffen unter maltesischer Flagge. Malta gehört zur EU, deshalb werden die dort geschlossenen Ehen in Deutschland sofort rechtsgültig. Bei den Bermudas sollte man die Ehe in Deutschland beim Standesamt eintragen lassen. Bis die nötigen Dokumente in Deutschland ankommen, können acht Wochen vergehen. Eheschließungen nach dem Recht der Bermudas müssen in Deutschland erst anerkannt werden. Wer sich den Aufwand ersparen möchte, heiratet ganz einfach im deutschen Standesamt und lässt sich auf hoher See vom Bordpfarrer trauen.
Quelle: ntv.de