Geld sparen? Wenn der Tarifwechsel Probleme macht
01.02.2017, 17:41 Uhr
(Foto: dpa)
Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung steigen. Satte elf Prozent sollen es für die Versicherten sein. Diese haben eigentlich die Möglichkeit, bei ihrer Krankenversicherung durch einen Tarifwechsel zu sparen. Doch einige Anbieter mauern.
Wer privat krankenversichert ist, musste und muss sich auch weiterhin auf steigende Beiträge einstellen. Die Gründe dafür sind vielfältig. Wie oft sind auch die niedrigen Zinsen schuld, denn die von den Versicherern gebildeten Rücklagen werfen kaum noch einen Ertrag ab. Was so fehlt, muss - so ist es gesetzlich vorgeschrieben - durch eine Erhöhung der Vorsorge ausgeglichen werden.
Für Versicherte kommt im Falle steigender Belastungen ein Tarifwechsel infrage, um Geld zu sparen. Nach Paragraf 204 Versicherungsvertragsgesetz kann der Versicherungsnehmer jederzeit einen Wechsel in andere Tarife mit dem sogenannten gleichartigen Versicherungsschutz verlangen. Tut er das innerhalb einer Gesellschaft, bleiben ihm auch die Altersrückstellungen erhalten und eine neuerliche Gesundheitsprüfung erspart. So ist es mitunter möglich, dass das Versicherungsunternehmen auf Anfrage auch Tarife anbietet, die bei gleicher Leistung deutlich günstiger sind. In der Regel erreicht man eine Beitragsersparnis aber vor allem dadurch, dass man in einen Tarif mit geringeren Leistungen wechselt. Die günstigsten Tarife in der privaten Krankenversicherung sind Standard- oder Basistarife. Das Leistungsniveau liegt bei diesen Tarifen auf dem der gesetzlichen Krankenkassen.
So weit, so gut - in der Theorie. In der Praxis kommt es jedoch häufig zu Problemen, wollen Versicherte ihren gesetzlich verbrieften Anspruch eines Tarifwechsels in Anspruch nehmen, wie die Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) berichtet. Demnach kommt es dabei immer wieder zu Schwierigkeiten: Sei es die langwierige Angebotserstellung oder der verweigerte Wechsel mit dem Hinweis auf den bekannten Gesundheitszustand, der eine Höherversicherung nicht zulasse. Dabei haben Versicherte das Recht, auf Verbesserungen im neuen Tarif gegenüber dem alten Tarif durch einen sogenannten Leistungsausschluss zu verzichten.
Laut vzhh ist sich der Verband der Privaten Krankenversicherung der Problematik beim Wechsel des Tarifs bewusst: Seit 2016 gelten die sogenannten Leitlinien für einen transparenten und kundenorientierten Wechsel. Dort werden "Kriterien einer guten Praxis des Tarifwechselrechts" beschrieben.
Um festzustellen, wie weit verbreitet die Schwierigkeiten tatsächlich sind, bittet die vzhh betroffene Versicherte um Hilfe. Diese sollen ihre Schwierigkeiten beim Wechsel in einen anderen Tarif den Verbraucherschützer schildern. Möglich ist dies unter Angabe der Telefonnummer oder E-Mail-Adresse für etwaige Rückfragen:
- eingescannt per E-Mail an: fmw@vzhh.de oder
- per Fax an: (040) 24832-2105 oder
- per Post an: Verbraucherzentrale Hamburg (Marktwächter Finanzen), Kirchenallee 22 in 20099 Hamburg
Quelle: ntv.de, awi