Autofahrer überrascht Wer haftet für "herrenlose" Einkaufswagen?
01.10.2015, 10:26 UhrMan sieht sie allerorten und zu allen Tageszeiten: Einkaufswagen. Nicht selten durch Trunkenheit oder Übermut zweckentfremdet, werden diese anschließend sorglos zurückgelassen. Rollen sie dann auf die Straße und sorgen für einen Unfall, kann es teuer werden.
Ein Ladenbesitzer muss auch nach Geschäftsschluss dafür sorgen, dass seine Einkaufswagen sicher abgestellt sind und weder von Unbefugten benutzt werden noch selbstständig wegrollen können. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden (Az.: 9 U 169/14).
In dem verhandelten Fall befuhr der spätere Kläger nachts eine Straße in Bielefeld. Vor einem Supermarkt stieß das Fahrzeug mit einem Einkaufswagen zusammen, der nach der Darstellung des Fahrers kurz vor dem Vorbeifahren des Autos unvermittelt auf die Straße gerollt war. Den dadurch entstandenen Schaden in Höhe von 5400 Euro wollte der Mann von dem Betreiber des Supermarktes erstattet haben.
Nachdem das Landgericht Bielefeld die Klage zunächst abgewiesen hatte, war das Berufungsverfahren vor dem OLG erfolgreich. Hier wurde der Klage zu 80 Prozent stattgegeben – der Fahrer bekam 4300 Euro Schadensersatz zugesprochen. Demnach ist unter der zu berücksichtigenden, mit 20 Prozent veranschlagten Betriebsgefahr des Autos ein mitverursachendes Verschulden seines Fahrers nicht feststellbar. Der Betreiber des Supermarktes hingegen haftet, da er seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat.
Demnach muss er auch nach Geschäftsschluss dafür Sorge tragen, dass die Einkaufwagen vor seinem Geschäft sicher abgestellt werden. Eine unbefugte Nutzung durch Dritte muss gleichermaßen verhindert werden wie das selbstständige Wegrollen der Einkaufswagen. Dies habe der Beklagte durch mangelhafte Sicherungsmaßnahmen versäumt. Nach Meinung des Gerichts ist es nicht nur vereinzelt zu beobachten, dass leicht zugängliche Einkaufswagen nach Geschäftsschluss, durch Trunkenheit oder Übermut begünstigt, zweckwidrig verwendet und anschließend auch andernorts zurückgelassen werden. Um dies zu verhindern, hätten die Einkaufswagen beispielsweise mit einer abschließbaren Kette gesichert werden können.
Quelle: ntv.de, awi