Tenhagens Tipps Wie läuft's bei den Kreditgebühren?
04.03.2015, 11:35 UhrBanken dürfen keine Kreditbearbeitungsgebühren verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof im letzten Jahr klargestellt. Hunderttausende Kunden forderten daraufhin Geld zurück. Finanztip-Chefredakteur Tenhagen erklärt den Stand der Dinge.
Wenn Banken einen Kredit bearbeiten, tun sie das im eigenen Interesse und dürfen das nicht dem Kunden in Rechnung stellen. Das hat der Bundesgerichtshof im letzten Jahr klargestellt. Hunderttausende Kunden forderten daraufhin Geld von den Banken zurück. Finanztip-Chefredakteur Tenhagen erklärt den Stand der Dinge.
n-tv.de: Was hat der BGH entschieden?
Hermann-Josef Tenhagen: Im letzten Jahr sind zwei Urteile gefallen. Im Mai hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig sind. Normalerweise gilt aber eine Verjährungsfrist von drei Jahren, so dass zunächst nur Kunden Geld zurückholen konnten, die Gebühren von 2011 bis 2014 gezahlt hatten. Im Oktober hat der BGH dann nachgelegt und festgestellt, dass die dreijährige Verjährungsfrist ausnahmsweise nicht gilt und stattdessen eine zehnjährige Frist. Begründung:Die Kunden hätten erst 2011, seit der Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte, wissen können, dass die Gebühren unzulässig sind und sie von den Banken hingehalten worden sind. Im letzten Herbst hatte man also für gute zwei Monate die Möglichkeit, auch Kreditgebühren, die zwischen Mitte Oktober 2004 und 2011 gezahlt wurden, zurückzuholen.
Wie ging es weiter?
Kunden haben die Banken angeschrieben – unsere Musterbriefe zum Beispiel sind millionenfach heruntergeladen worden. Und doch passierte oft nichts. Zum Teil kam nicht einmal eine Eingangsbestätigung, geschweige denn Geld. In solchen Fällen haben wir den Kunden geraten, sich an die zuständigen Ombudsleute wenden. Das Schlichtungsverfahren dort kostet nichts und es hemmt die Verjährung. Die Resonanz war riesig, allein am 29.12. sind beim Ombudsmann des Bankenverbandes, der für die Privatbanken zuständig ist, 30.000 Einschreiben eingegangen, insgesamt wollten dort rund 100.000 Menschen ihr Geld zurück. Dazu kamen dann noch knapp 30.000 Kunden der öffentlichen Banken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen.
Um welche Summen geht es?
Es gab Schätzungen von über zehn Milliarden Euro insgesamt. Wie viel genau die Banken zurückzahlen müssen, kann man aber nicht sagen, weil ja nicht alle Kunden Geld zurückgefordert haben. Und dass die Banken von sich aus Geld zurückzahlen, ist in Deutschland noch nicht üblich. Eine Reihe von Fällen ist zudem noch unklar. Möglicherweise müssen Banken auch Kreditgebühren an gewerbliche Kunden wie die Millionen Solardachbesitzer zurückzahlen und nicht nur an private Verbraucher https://www.finanztip.de/kreditgebuehren/ .
Haben denn Banken überhaupt anstandslos gezahlt?
Manche Banken haben ohne Umstände gezahlt, bei einigen ging das am Anfang etwas zügiger und sie waren dann etwas überfordert. Große Banken rechneten damit, dass sie erhebliche Summen zurückzahlen müssen und haben sich entsprechend vorbereitet. Die Deutsche Bank hat (für das eigenen Geschäft und das der Postbank) beispielsweise nach dem ersten BGH-Urteil 70 Millionen Euro zurückgestellt, um die Forderungen zu begleichen. Im Oktober kamen dann nochmal 330 Millionen Euro in den Bilanzen dazu. Zig Millionen an Rückstellungen haben beispielsweise auch die Commerzbank und Easy Credit gebildet.
Wann bekommen die Kunden, die sich beim Ombudsmann beschwert haben, ihr Geld zurück?
Das kann einige Monate dauern. Auf den Ansturm waren die Schlichtungsstellen ja gar nicht vorbereitet. Da gab es früher vielleicht 10.000 Beschwerden im Jahr und plötzlich sind es 30.000 an einem Tag. Solange die Verjährung gehemmt ist, ist das für die Kunden aber nicht schlimm. Für den Fall, dass die Rückzahlung länger dauert, bekommt man eben etwas länger Zinsen für das Geld, das einem noch zusteht.
Wie wird das Geld denn verzinst?
Die Banken müssen für die unrechtmäßig einbehaltenen Gebühren Zinsen zahlen, und zwar ab dem Zeitpunkt, zu dem das Geld überwiesen worden ist. Wie viel genau, das ist eine technische Berechnung, überschlagen sind es rund fünf Prozent pro Jahr. Die Zinsen gehören zur Rückerstattung dazu und wenn man sie nicht automatisch bekommt, sollte man die Bank nochmal anschreiben. Eigentlich sollte es kein Problem geben, schließlich wurde die Forderung bereits anerkannt. Wenn die Bank trotzdem keine Zinsen überweist, ist das wieder ein Fall für den Ombudsmann. Genau wie bei unverfrorenen Angeboten, nur einen Teil der Gebühren zurückzubezahlen. Man darf sich eben nicht abwimmeln lassen, sondern sollte ein bisschen den Terrier geben.
Mit Hermann-Josef Tenhagen sprach Isabell Noé
Quelle: ntv.de