Gericht fürchtet Umweltfolgen Witwe darf Gatten nicht konservieren
08.04.2016, 16:42 Uhr
Um allen Verwandten einen adäquaten Abschied zu ermöglichen, wollte die Fränkin ihren Mann mithilfe chemischer Stoffe konservieren.
(Foto: picture alliance / dpa)
In Nürnberg muss ein Leichnam regulär binnen vier Tagen beerdigt werden. Zu kurz, um einen würdevollen Abschied vom Ehemann zu ermöglichen, meint eine Witwe. Mit chemischen Mitteln will sie den Leichnam haltbarer machen und zieht vor Gericht.
Eine Witwe aus Franken darf den Leichnam ihres gestorbenen Ehemanns nicht mit chemischen Stoffen konservieren. Das hat das Verwaltungsgericht Ansbach entschieden. Die Frau wollte den Zersetzungsprozess der Leiche hemmen.
Sie hatte argumentiert, dass eine Bestattung innerhalb der regulären gesetzlichen Frist von 96 Stunden bei ihrem Mann unmöglich sei. Da Verwandte und Freunde aus aller Welt anreisten, benötige sie für die Vorbereitung rund vier Wochen. "Die Witwe wollte ihren Ehemann - einer ehemals exponierten Persönlichkeit - würdevoll beerdigen", hieß es in einer Gerichtsmitteilung.
Nach dem Nein zur Ausnahme von der gesetzlichen Vier-Tages-Frist der Stadt Nürnberg blieb die Witwe mit ihrem Eilantrag nun auch vor dem Verwaltungsgericht Ansbach ohne Erfolg. Der Klägerin könne zugemutet werden, die Trauerfeier zu einem anderen Zeitpunkt abzuhalten als die Bestattung, urteilte das Gericht.
Die Stadt Nürnberg hatte zuvor argumentiert, dass der Einsatz von chemischen Stoffen auf Friedhöfen aus Umweltgründen verboten sei. Das Einfrieren des Leichnams scheide aus Pietätsgründen aus. Der Mann ist laut Gericht inzwischen beerdigt.
Quelle: ntv.de, apo/dpa