Ratgeber

Gut zu wissen, Nr. 1 Zinsabschlagsteuer zurückholen

Zum Jahresende schreiben Banken und Sparkassen die Zinsen auf Anlagekonten gut. Wenn Sie versehentlich keinen Freistellungsauftrag erteilt haben, behalten die Kreditinstitute automatisch Zinsabschlagsteuer und Solidaritätszuschlag ein. Wenn Ihre erhaltenen Zinszahlungen insgesamt den Freibetrag nicht übersteigen, der 2006 noch 1370 Euro pro Person betrug, können Sie sich bei der Einkommenssteuererklärung zu viel gezahlte Zinsabschlagsteuer und Solidaritätszuschlag zurückholen.

Dazu müssen Sie dem Finanzamt die Originalsteuerbescheinigung über die einbehaltenen Steuern vorlegen. Banken und Sparkassen senden Ihnen automatisch eine Jahresbescheinigung zu, die alle Zins- und Dividendenerträge enthält. Werden die Freibeträge nicht ausgereizt, werden zu viel gezahlten Steuern erstattet.

Quelle: ntv.de

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