Ratgeber

Was ändert sich 2015 ... ... bei Gesundheit und Pflege?

Wer Angehörige pflegt, soll das künftig besser mit dem Beruf vereinbaren können und wer mit der alten Krankenkassenkarte zum Arzt geht, wird es schwer haben. Ein Überblick.

Für alle Pflegestufen gibt es etwas mehr Geld.

Für alle Pflegestufen gibt es etwas mehr Geld.

Die Pflege von Angehörigen ist ein harter Job. Künftig soll es dafür unter anderem etwas mehr Geld geben. Was tut sich sonst noch im Bereich Gesundheit und Pflege? Hier die Details.

Elektronische Gesundheitskarte

Jetzt ist endgültig Schluss mit der alten Krankenkassenkarte. Ab 2015 akzeptieren Arztpraxen nur noch die neue elektronische Gesundheitskarte mit Chip und Foto des Versicherten. Außer dem Foto enthält die aber – zumindest vorerst – keine anderen Daten als die bisherige Karte. Die vorgesehene Speicherung von Notfalldaten oder der elektronischen Patientenakte ist noch nicht umgesetzt. Wer die elektronische Gesundheitskarte trotzdem ablehnt, kann sich trotzdem ärztlich behandeln lassen, muss dann aber innerhalb von zehn Tagen eine Versicherungsbestätigung der Krankenkasse nachreichen.

Weniger Konservierungsstoffe

Viele Produkte werden schon heute mit dem Zusatz "parabenfrei" beworben. Der Grund: Bestimmte Parabene stehen im Verdacht, das Hormonsystem zu beeinflussen. Eine Reihe dieser Stoffe wird im Laufe des nächsten Jahres offiziell aus Körperpflege- und Kosmetikprodukten verbannt. Shampoos mit Isopropyl-, Isobutyl-, Pentyl-, Phenyl- oder Benzylparaben dürfen ab dem 30. Juli 2015 nicht mehr verkauft werden. Auch aus Baby-Po-Cremes müssen die Stoffe verschwinden.

Die Kombination aus Methylchloroisothiazolinone (MCI) und Methylisothiazolinon (MI) kann Kontaktallergien auslösen. In Körperpflegeprodukten, die länger auf der Haut bleiben, etwa Cremes oder Lotionen, sind die Stoffe ab Juli nicht mehr erlaubt. Die entsprechenden Produkte dürfen aber noch bis April 2016 abverkauft werden.

Mehr Geld für Pflege

Am 1. Januar tritt das Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Es bringt den Pflegebedürftigen und deren Angehörigen zunächst einmal ein paar Euro mehr in der Tasche, denn das Pflegegeld und die übrigen Leistungsbeträge werden um vier Prozent erhöht. Berufstätige können sich künftig bis zu zehn Tage lang vom Job freistellen lassen, um Angehörige zu pflegen – das Gehalt fließt in dieser Zeit weiter. Auch in den Pflegestufen eins bis drei können sich  Pflegebedürftige demnächst einen zusätzlichen Betreuungsbetrag von 104 Euro im Monat auszahlen lassen, etwa für Einkaufshilfen oder die Begleitung bei Arztbesuchen. Außerdem bringt das Gesetz Verbesserungen bei der Kurzzeitpflege.

Wenn Pflegebedürftige zu Hause leben möchten, sind häufig Umbauten nötig. Das können begehbare Duschen oder breitere Türrahmen sein, aber auch rutschhemmender Bodenbelag. Hierfür gibt es ab 2015 deutlich mehr Geld, nämlich bis zu 4000 Euro. Bislang liegt die Grenze bei 2557 Euro.

Familienpflegezeit

Pflege kann ein Vollzeitjob sein. Wer eine berufliche Auszeit braucht, um einen Angehörigen zu pflegen, kann künftig 24 Monate lang die Arbeitszeit deutlich reduzieren und ist während dieser Zeit unkündbar. Das funktioniert aber nur in Betrieben mit mehr als 25 Mitarbeitern, außerdem muss man weiterhin mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten. Die Gehaltseinbußen kann man durch ein zinsloses Darlehen des Bundesamts für Familie und gesellschaftliche Aufgaben kompensieren.

Quelle: ntv.de, ino

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