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Was ändert sich ... ... bei Rente & Versicherung?

Ab 2012 geht's los: Die Deutschen müssen länger arbeiten, bis sie in Rente gehen. Ein Trostpflaster ist, dass die Rentenbeiträge nicht steigen, sondern günstiger werden. Besserverdiener müssen unter Umständen trotzdem tiefer in die Tasche greifen. Das und einiges mehr erwartet uns in Kürze.

Wer nach 1964 geboren wurde, muss bis 67 arbeiten, für die Älteren gelten Übergangsregelungen.

Wer nach 1964 geboren wurde, muss bis 67 arbeiten, für die Älteren gelten Übergangsregelungen.

(Foto: picture alliance / dpa)

Seit 2006 ist die Rente mit 67 beschlossene Sache, ab nächstem Jahr wird es ernst: Schrittweise wird dann das Renteneintrittsalter nach oben gesetzt. Doch das ist nicht das einzige, was sich in Sachen Rente, Altersvorsorge und Versicherung im kommenden Jahr ändert.

Rentenbeiträge sinken

Die gute Nachricht zuerst: Die gesetzliche Rentenversicherung wird günstiger. Zum 1. Januar sinken die Beitragssätze von derzeit 19,9 Prozent auf 19,6 Prozent. Da die Hälfte der Rentenversicherungsbeiträge der Arbeitgeber trägt, bedeutet das für Arbeitnehmer eine Ersparnis von 0,15 Prozent. Bei einem Bruttoeinkommen von 2500 Euro sind das 3,75 Euro. Insgesamt sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer um 2,6 Milliarden Euro entlastet werden.

Beitragsbemessungsgrenzen steigen

Allerdings dürften einige von ihnen dennoch tiefer in die Tasche greifen müssen als bisher: Weil das durchschnittliche Bruttoeinkommen gestiegen ist, werden die Beitragsbemessungsgrenzen angehoben, zumindest in den alten Bundesländern. In der Rentenversicherung mussten bislang auf monatliche Einkünfte von 5500 Euro Versicherungsbeiträge abgeführt werden, jetzt sind es 5600 Euro. Diese 100 Euro Unterschied machen eine zusätzliche Belastung von 9,60 Euro im Monat aus. Im Osten bleibt es bei der Grenze von 4800 Euro. In der knappschaftlichen Versicherung stagniert der Wert in den neuen Ländern bei 5900 Euro, im Westen steigt die Grenze um 150 Euro auf 6900 Euro.

Auch in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigen die Bezugsgrößen: Künftig müssen die Beiträge bis zu einem Monatseinkommen von 3825 Euro gezahlt werden. Bislang war bei 3712,50 Euro Schluss.

Rente mit 67

Letzte Woche wurde das Thema nochmal im Bundestag diskutiert, doch die Entwicklung, die bereits 2006 auf den Weg gebracht wurde, lässt sich nicht aufhalten: Die Rente mit 67 kommt und 2012 geht es los. Für alle, ab 1947 geboren wurden, steigt das reguläre Renteneintrittsalter von Jahrgang zu Jahrgang um einen Monat. Bei den 1958 Geborenen gilt dann ein Renteneintrittsalter von 66 Jahren. Für die nach 1958 Geborenen steigt die Altersgrenze um jeweils zwei Monate pro Jahrgang. Wer 1964 oder später geboren wurde, kann erst ab 67 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Bis zum Jahr 2029 soll die Rente mit 67 komplett eingeführt sein.

Doch es gibt Ausnahmen: Wer 45 Jahre lang Pflichtbeiträge eingezahlt hat, darf sich als "besonders langjährig versichert" auch weiterhin mit 65 Jahren aus dem Arbeitsleben verabschieden. Das kann auch für Mütter mit Kindern gelten, denn bis zum 10. Lebensjahr werden Erziehungszeiten angerechnet. Arbeitslosigkeit wird dagegen nicht berücksichtigt.

Versicherungsauszahlung erst ab 62

Die Entwicklung hin zum späteren Renteneinstieg wird durch Neuregelungen bei privaten und staatlich geförderten Altersvorsorgeverträgen gefördert. Denn auch hier verschieben sich die Altersgrenzen nach hinten. Riester-Verträge, die ab nächstem Jahr abgeschlossen werden, können frühestens ab dem 62. Geburtstag ausgezahlt werden, sonst gehen Zulagen und Steuervorteile verloren. Das gleiche gilt für neue Rürup-Rentenverträge, auch hier darf die Rentenzahlung frühestens mit 62 beginnen, sonst ist eine dicke Nachzahlung an den Fiskus fällig. 

Auch bei normalen Renten- und Lebensversicherungen gelten künftig strengere Regeln. Bislang muss bei Verträgen, die ab 2005 abgeschlossen wurden, nur die Hälfte des Ertraganteils versteuert werden, wenn der Vertrag bis zum 60. Geburtstag lief. Künftig gilt der 62. Geburtstag als Stichtag. Wer früher an sein Geld wird, muss auf den kompletten Ertrag Einkommensteuer zahlen. Das betrifft aber nur Verträge, die ab 2012 abgeschlossen werden.

Riester: Keine Null-Verträge mehr

Eine der Besonderheiten beim Riestern ist die sogenannte Ehegattenklausel. Durch sie können  auch Ehepartner, die keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung  zahlen, einen Riester-Vertrag abschließen und Zulagen bekommen. Eigene Beiträge brauchen sie nicht leisten, Voraussetzung ist lediglich, dass der Ehepartner einen Riester-Vertrag bespart. Diese "Nullverträge" werden jetzt abgeschafft. Ab 2012 müssen auch die "mittelbaren" Riester-Sparer mindestens den Sockelbeitrag von 5 Euro im Monat einzahlen. Diesen Punkt hat der Gesetzgeber neu geregelt, nachdem es im Frühjahr zu Irritaionen um die Zulagen gekommen war. Viele Versicherte sollten Zulagen zurückzahlen, weil sie fälschlicherwiese keine Eigenbeiträge geleistet hatten.

Rürup: Höhere Sonderausgaben

Alle Jahre wieder steigt der Anteil der Beiträge, die Rürup-Sparer von der Steuer absetzen können. Momentan gelten 72 Prozent der Sparbeiträge als Sonderausgaben, ab 2012 sind es 74 Prozent. Wer den Höchstförderbetrag von 20.000 Euro in einen Basisrentenvertrag investiert, kann also 14.800 Euro absetzen. Vorausgesetzt, er zahlt nicht auch noch zusätzlich in die gesetzliche Rentenkasse oder die berufsständische Versorgung ein. Diese Beiträge mindern nämlich den absetzbaren Höchstbetrag.   

Garantiezins sinkt

Lebensversicherern fällt es zunehmend schwerer, das Geld ihrer Kunden rentabel anzulegen. Das spiegelt sich nun auch im Garantiezins wieder: Das Bundesfinanzministerium senkt den Rechnungszins für Verträge, die ab 2012 geschlossen werden, auf 1,75 Prozent. Bislang müssen Versicherer den Sparanteil mit mindestens 2,25 Prozent verzinsen. Für Altverträge aus den neunziger Jahren gelten zum Teil aber noch Garantiezinsen von 4 Prozent, was sich für die Versicherer als schwere Hypothek erweist.

Wer ohnehin vor hatte, eine Lebensversicherung abzuschließen, sollte die Sache noch in diesem Jahr zum Abschluss bringen. Wer zweifelt, sollte sich aber nicht drängen lassen. Wichtiger als der Garantiezins ist ohnehin die Überschussbeteiligung, die je nach Versicherer variiert. Viele Anbieter werden ihre laufende Verzinsung im kommenden Jahr senken, die guten zahlen immerhin noch 4 Prozent oder mehr.

Unisex-Tarife

Im März hat der Europäische Gerichtshof Versicherungen zur Gleichberechtigung verpflichtet. Ein knappes Jahr bleibt ihnen noch, dann müssen sie sogenannte Unisex-Tarife anbieten. Egal ob Kranken-, Renten- oder Kfz-Versicherung: Bei Verträgen, die ab dem 21.Dezember 2012 abgeschlossen werden, dürfen die Beiträge nicht mehr nach Geschlecht differenziert werden. Derzeit arbeiten die Versicherer an der Umsetzung dieser Vorgabe. Ob auch Altverträge betroffen sind, ist noch offen. Ob die Neugestaltung deutliche Vorteile bringt, ebenfalls. Bei Riester-Policen gelten schon seit 2005 Unisex-Tarife. Frauen dürfen für den gleichen Beitrag nicht weniger Rente bekommen als Männer. Das Resultat fiel aber anders aus als vom Gesetzgeber beabsichtigt: Laut DIW haben sind die Prämien für Männer deutlich teurer geworden, während die Beiträge für Frauen nur geringfügig gesenkt wurden.

Quelle: ntv.de

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