Was ändert sich 2018 ... ... für Autofahrer?
28.12.2017, 09:06 Uhr
Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind entsprechende Reifen Pflicht.
(Foto: imago/MiS)
Man braucht nicht unbedingt eine Glaskugel, um in die Zukunft zu schauen. Viele Neuerungen und Gesetze, die 2018 kommen werden, stehen schon fest. Die folgenden Änderungen könnten für Autofahrer interessant sein.
Wer 2018 ein Auto kaufen will, sollte das besser noch vor September tun. Denn danach könnten die Steuern für viele Neufahrzeuge höher ausfallen. Fahrer von Klein-Lkw und Minibussen sollten indes einen Blick in ihren Führerschein werfen. Womöglich läuft die Fahrerlaubnis demnächst aus.
Winterreifen: Halter in der Pflicht
Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es in der kalten Jahreszeit nicht. Dafür eine situative: Bei Schneematsch, Schnee- und Eisglätte müssen Autos mit angepasster Bereifung unterwegs sein. Ab 2018 können auch Halter belangt werden, die ihren Wagen verleihen. Sie müssen dafür sorgen, dass ihr Fahrzeug angemessen ausgestattet ist, auch wenn sie nicht selbst am Steuer sitzen. Ansonsten drohen ein Punkt in Flensburg und 75 Euro Bußgeld. Bislang konnten in solchen Fällen weder der Fahrer noch der Autobesitzer belangt werden.
Neu ist auch die Kennzeichnungspflicht: Winterreifen, die ab 2018 produziert werden, müssen das sogenannte "Alpine"-Siegel tragen, ein Piktogramm mit drei stilisierten Berggipfeln und einer Schneeflocke in der Mitte. Das Siegel bekommen Reifen, die den einheitlichen Test des Kraftfahrtbundesamts bestanden haben. Viele Winterreifen sind jetzt schon entsprechend gekennzeichnet. Das bisher verbreitete Matsch- und Schnee-Symbol ist gesetzlich nicht geschützt. Alte Pneus können aber noch bis zum 30. September 2024 verwendet werden.
Führerschein läuft ab
Führerscheine der Klassen C1/C1E sind nur noch fünf Jahre gültig. Danach müssen Fahrer von Klein-Lkw, Kleintransportern und Kleinbussen eine Gesundheitsprüfung ablegen, um ihre Fahrerlaubnis zu verlängern. Diese Neuregelung ist zwar erst 2016 in Kraft getreten, doch sie gilt rückwirkend für alle Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Die ersten Lizenzen laufen also im Januar 2018 aus. Alle, die ihren Führerschein zwischen 1. Januar 1999 und 18. Januar 2013 gemacht haben, können dagegen bis zum 50. Geburtstag fahren. Alte Fahrerlaubnisse aus der Zeit vor 1999 gelten unbegrenzt.
Notrufsystem für neue Autos
Ab dem 31. März müssen Neuwagen mit einem automatischen Notrufsystem ausgestattet sein, dem sogenannten eCall. Crash-Sensoren melden schwere Autounfälle dann sofort an die Rettungsleitstelle und geben per GPS die Position des Fahrzeugs weiter. Wenn die Beteiligten selbst zu schwer verletzt sind, um selbst die 112 zu wählen, kann so wertvolle Zeit gespart werden.
Höhere Kfz-Steuern für Neuwagen
Bei der Autoversicherung spielt der Schadstoffausstoß eines Fahrzeugs keine Rolle, bei der Steuer schon. Zum 1. September wird das Prüfverfahren geändert, die CO2-Emissionen sollen dann realitätsnäher abgebildet werden. Das wird in den meisten Fällen vermutlich schlechtere Werte ergeben. Für Neuwagenkäufer heißt das: Die Steuern könnten höher ausfallen. Für Autos, die vorher zugelassen wurden, ändert sich dagegen nichts an der Steuerberechnung. Die Steuerprivilegien für Autogas und Erdgas-Fahrzeuge bleiben derweil bestehen.
Quelle: ntv.de, ino