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Jeder Fall wird einzeln geprüft Google erfüllt nicht jeden Löschauftrag

Google will Löschanträge nicht einfach abwinken, sondern individuell prüfen.

Google will Löschanträge nicht einfach abwinken, sondern individuell prüfen.

(Foto: picture alliance / dpa)

Google gehorcht dem EuGH und stellt ein Formular online, mit dem Nutzer Suchergebnisse entfernen lassen können, die möglicherweise ihre Persönlichkeitsrechte verletzen. Doch die Vergesslichkeit des Unternehmens hat seine Grenzen.

Rund zwei Wochen nachdem der Europäische Gerichtshof Nutzern das Recht zugesprochen hat, unter bestimmten Bedingungen von Google Suchergebnisse beseitigen zu lassen, hat das Unternehmen eine Webseite mit einem entsprechenden Antragsformular veröffentlicht. Obwohl das Urteil von einigen Medien vorschnell als "Recht auf Vergessen" gefeiert wurde, ist es allerdings gar nicht so einfach, unliebsame Spuren im Internet zu verwischen und so mancher Nutzer wird feststellen müssen, dass Google peinliche oder ärgerliche Links nicht unbedingt löschen will und/oder muss.

Ausweispflicht nicht rechtmäßig?

So macht Google gleich am Anfang klar, was das EuGH tatsächlich beschlossen hat. Nämlich dass bestimmte Nutzer das Recht haben, "von Suchmaschinen die Entfernung von Suchergebnissen zu verlangen, die ihren Namen enthalten, sofern diese Ergebnisse "in Anbetracht aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der verstrichenen Zeit, den Zwecken, für die sie verarbeitet worden sind, nicht entsprechen, dafür nicht oder nicht mehr erheblich sind oder darüber hinausgehen."

Der Antrag selbst ist relativ einfach ausgefüllt. Man muss dazu lediglich eine digitale Kopie eines Ausweises und ein Foto zu Google hochladen. Dann kann man die betreffenden URLs eingeben und erklären, warum sie entfernt werden sollen. Die Ausweispflicht ergibt zwar angesichts einer Missbrauchsgefahr Sinn, stößt allerdings auf Kritik des in Deutschland für Google zuständigen Hamburger Datenschützers Johannes Caspar. Die automatisierte Speicherung des Personalausweises durch nicht-öffentliche Stellen sei laut Gesetz nicht zulässig, sagt er. Google müsse "unverzüglich nachbessern".

Es gibt auch gute Gründe, nicht zu löschen

Der Knackpunkt des Verfahrens sind aber die verlangten Begründungen, die wahrscheinlich in Zukunft noch viele Anwälte beschäftigen werden. Denn Google wird "jede Anfrage individuell prüfen" und dabei "zwischen den Datenschutzrechten des Einzelnen und dem Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft und Informationsweitergabe abwägen." Das Unternehmen will dabei vor allem darauf achten, dass Politiker und andere Personen, bei denen es ein öffentliches Interesse an Informationen gibt, sich keine weißen Internet-Westen besorgen können. Google untersucht beispielsweise, "ob es um finanzielle Betrugsfälle, Berufsvergehen oder Amtsmissbrauch, strafrechtliche Verurteilungen oder das öffentliche Verhalten von Regierungsbeamten geht."

Das Urteil zwinge Google, schwierige Entscheidungen zu treffen zwischen dem "Recht des Einzelnen auf Vergessenwerden" und dem Informationsrecht der Öffentlichkeit, erklärte ein Sprecher des US-Konzerns. Ein Beraterausschuss soll dem Konzern künftig helfen, zwischen beiden Interessen die Waage zu halten. Ihm gehören Ex-Konzernchef Eric Schmidt, Wikipedia-Gründer Jimmy Wales, Experten der Universitäten von Oxford und Leuven (Belgien), Spaniens ehemaliger oberster Datenschützer José Luis Pinar sowie der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, Frank La Rue, an.

Wie lange die Bearbeitung eines Antrags dauern wird, lässt Google offen. Man werde die "Implementierung von Entfernungsanträgen gemäß Europäischem Datenschutzrecht so bald wie möglich abschließen, schreibt Google und weist darauf hin, dass das Formular nur eine erste Maßnahme sei. " In den nächsten Monaten werden wir eng mit Datenschutzbehörden und anderen Stellen zusammenarbeiten und unsere Mechanismen verbessern." Vieles sei für die Umsetzung des Urteils noch unklar - zum Beispiel, nach welcher Frist die Links zu den Informationen gelöscht werden sollten, sagte der Sprecher. Google rechnet damit, dass Streitfälle vor Gericht landen werden.

Quelle: ntv.de, kwe/AFP/dpa

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