Über Recht und Unrecht im Fall Böhmermann zu entscheiden, ist nicht Aufgabe der Regierung. Mit diesem Argument übergibt die Kanzlerin den Staffelstab an die Justiz. Merkel habe sich rechtlich längst positioniert, sagt hingegen Christian Schertz. Er verteidigt den Satiriker.
Das Gedicht "Schmähkritik" von Jan Böhmermann für den türkischen Präsidenten Erdogan erhitzt auch zwei Wochen nach seiner Veröffentlichung die Gemüter. Kanzlerin Merkel lässt Ermittlungen zu und erntet Kritik aus der Politik. Auch die Presse diskutiert heftig.
In der Böhmermann-Affäre mag die Kanzlerin nicht immer eine gute Figur gemacht haben. Dass sie Ermittlungen gegen den Satiriker zulässt, ist dennoch wohl bedacht. Ein Kommentar von Christian Rothenberg
Berlin ermöglicht die Strafverfolgung Böhmermanns - und das Netz tobt: Von Rückgratlosigkeit ist die Rede, vom Verrat an deutschen Werten. Die Debatte ist alles andere als sachlich, aber es gibt auch Viele, denen die Freude an Satire nicht vergangen ist.
Die gesonderten Ermittlungen zu Jan Böhmermann sorgen in der Bundesregierung für Unstimmigkeiten. Anders als Kanzlerin Merkel stimmen die SPD-Minister gegen den Antrag der türkischen Regierung. Auch die anderen Parteien kritisieren die Entscheidung.
Ungeachtet der Entscheidung der Bundesregierung, ein gesondertes Strafverfahren gegen Böhmermann zuzulassen, kündigt der Anwalt des türkischen Präsidenten eine einstweilige Verfügung gegen den ZDF-Satiriker an. Ein gerichtlicher Weg sei nun unvermeidlich.
Kanzlerin Merkel lässt Ermittlungen gegen den Satiriker Böhmermann zu. Sie liefert dafür eine Erklärung ab, die es allen recht machen soll. Wohl fühlt sie sich dabei offensichtlich nicht. Von Issio Ehrich
Recep Tayyip Erdoğan fühlt sich beleidigt. Immer wieder. Doch was sagt das über den türkischen Präsidenten? Ein Philosoph bringt es auf die Formel: Wie schnell ein Mensch sich beleidigt fühlt, hängt unmittelbar mit der Größe seines Egos und seiner Seele zusammen.
Eine Demonstration im Zusammenhang mit dem "Schmähgedicht" Jan Böhmermanns vor der türkischen Botschaft in Berlin darf nicht stattfinden. Mit dieser Entscheidung folgt das Berliner Verwaltungsgericht einem Verbot der Polizei.
Kanzlerin Merkel trifft im Fall Böhmermann eine Entscheidung: Sie lässt Ermittlungen gegen den Satiriker zu, will jedoch den Paragrafen 103 abschaffen.