896 Millionen Euro gefordert Anleger verklagen Daimler im Dieselskandal
07.01.2020, 15:39 Uhr
Die Daimler-Aktie fiel zwischen 2012 und 2018 von über 90 auf unter 60 Euro.
(Foto: picture alliance / Wolfgang Kumm)
Die Klagen einzelner Daimler-Kunden weisen Gerichte reihenweise ab, nun legen jedoch auch Aktionäre und Großanleger nach. Banken und Fonds aus aller Welt wollen den Millionenschaden ersetzt sehen, der ihnen in Folge des Dieselskandals durch sinkende Kurse an der Börse entstanden ist.
Mehrere Investoren haben gegen den Autobauer Daimler Schadenersatzklagen im Zusammenhang mit möglichem Dieselabgasbetrug eingereicht. Die Tübinger Kanzlei Tilp teilte mit, sie sei von 219 institutionellen Anlegern mit einer entsprechenden Klage beauftragt worden, die gesamte Schadenersatzforderung belaufe sich auf 896 Millionen Euro. Zu den klagenden Investoren gehören den Angaben zufolge unter anderem Banken, Versicherungen und Pensionsfonds aus Deutschland, anderen EU-Staaten, Nordamerika, Asien und Australien. Eine Sprecherin des Landgerichts Stuttgart bestätigte auf Anfrage den Eingang der Klage.
Tilp erklärte, man werfe Daimler vor, kapitalmarktrechtliche Pflichten verletzt zu haben. Der Autobauer habe die Verwendung von illegalen Abschalteinrichtungen in seinen Diesel-Fahrzeugen sowie die hiermit verbundenen Risiken und Kosten dem Kapitalmarkt verschwiegen und die Investoren über die wahren Umstände getäuscht hat. Zwischen dem 10. Juli 2012 und dem 20. Juni 2018 sei der Kurs der Daimler-Aktie von über 90 Euro auf unter 60 Euro gefallen. Die dadurch erlittenen Schäden seien Gegenstand der jetzigen Klagen.
Bisher fordern Investoren des Autobauers VW nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMug) Schadenersatz in Milliardenhöhe für Kursverluste nach Bekanntwerden des Dieselbetrugs. Anleger werfen dem Management des Volkswagens-Konzerns und der Porsche-Dachgesellschaft PSE vor, sie zu spät über die finanziellen Risiken der im September 2015 bekannt gewordenen Abgasmanipulationen informiert zu haben. Dieser milliardenschwere Anlegerprozess kam bisher nur schleppend voran.
Daimler: "Klagen unbegründet"
Auch Daimler muss sich mit Abgas-Vorwürfen auseinandersetzen. Ein zentraler Streitpunkt hier: sogenannte Temperaturfenster, innerhalb derer die Reinigung zur Schonung von Motorbauteilen heruntergefahren werden darf. Weil es dabei rechtliche Grauzonen gibt, klagen auch viele Kunden. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte 2018 und 2019 gegen insgesamt mehrere Hunderttausend Daimler-Fahrzeuge Rückruf-Bescheide wegen einer unzulässigen Abgastechnik erlassen.
Daimler erklärte auf Anfrage: "Wir halten die uns bekannten Klagen für unbegründet und werden uns gegen die Vorwürfe mit allen juristischen Mitteln verteidigen - gegebenenfalls auch in einem etwaigen Musterverfahren." Ein solches Musterverfahren könnte - ähnlich wie im Fall VW - Bewegung in die juristischen Streits zwischen dem Autobauer und Aktionären bringen. Im Kern geht es bei einem Musterverfahren darum, zentrale Rechtsfragen sämtlicher Fälle bereits vorab von der nächsthöheren Instanz verbindlich entscheiden zu lassen.
Im Fall Daimler hat das Landgericht Stuttgart nach der Bekanntmachung eines ersten Musterverfahrensantrags im Bundesanzeiger Ende vorvergangenen Jahres 25 weitere Anträge erhalten. In diesen hätten sowohl die Kläger- als auch die Beklagtenseite "umfangreiche und komplexe Feststellungsziele formuliert", sagte die Sprecherin. Die zuständige Zivilkammer des Gerichts berate derzeit über den weiteren Fortgang. Letztlich müsste sich das Landgericht mit einem Vorlagebeschluss an das Oberlandesgericht Stuttgart wenden.
Klagesumme soll sich noch verdoppeln
Bundesweit wurden die meisten Klagen bisher abgewiesen. Nach Angaben von Daimler scheiterten rund 1400 Klagen vor Landgerichten. Gegen die 68 Urteile zu Gunsten der Kläger gehe das Unternehmen in Berufung. In der zweiten Instanz bei Oberlandesgerichten habe es bisher 33 Entscheidungen für und keine gegen Daimler gegeben.
Anders als Volkswagen bestreitet Daimler die auch vom KBA vertretene Ansicht, eine unzulässige Abschalteinrichtung habe die Reinigung von Stickoxid illegal gedrosselt. Nach EU-Recht ist das bei niedrigen Temperaturen erlaubt, wenn der Motor sonst beschädigt würde. Das Unternehmen legte deshalb Widerspruch gegen die Begründung des KBA zu Rückrufen über etwa eine Million Fahrzeuge seit Mitte 2018 ein, nimmt die geforderten Reparaturen aber vor.
Die Kanzlei Tilp zeigte sich zuversichtlich. Man habe alle formellen Voraussetzungen für ein Musterverfahren nach dem KapMug geschaffen und erwarte, dass es noch vor der Sommerpause beginnen könne. Die Kanzlei hat nach eigenen Angaben auch für zahlreiche private Anleger Klagen gegen Daimler eingereicht. Zudem liefen Gespräche mit weiteren institutionellen Klägern, bei denen es um Schäden in dreistelliger Millionenhöhe gehe, sagte Rechtsanwalt Andreas Tilp der "Wirtschaftswoche". "Es werden im laufenden Jahr weitere Klagen hinzukommen. Die Gesamtschadenssumme unserer Klagen dürfte 2020 auf 1,8 Milliarden Euro steigen."
Quelle: ntv.de, mra/dpa/rts