Steigendes Hautkrebsrisiko Kostenlose Früherkennung
01.07.2008, 11:57 UhrDeutschland führt als erstes Land eine flächendeckende, standardisierte Hautkrebs-Früherkennung ein. Jeder gesetzlich Krankenversicherte ab 35 Jahren hat vom 1. Juli an alle zwei Jahre Anspruch auf eine kostenlose Vorsorgeuntersuchung.
"Bisher hatte keine Generation ein so hohes Hautkrebsrisiko wie die der heute 35-Jährigen", sagte Eckhard Breitbart, der zweite Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP), in Berlin. Früh erkannt sei Hautkrebs jedoch zu fast 100 Prozent heilbar.
Rund 45 Millionen Versicherte haben ein Anrecht auf die Untersuchung, deren Kosten die gesetzlichen Krankenversicherungen tragen. "Bei der Untersuchung schaut der Arzt mit dem bloßen, geschulten Auge die ganze Haut vom Scheitel bis zu den Fußsohlen an", sagte Breitbart. Der zweijährige Abstand zwischen den Untersuchungen sei "medizinisch durchaus vertretbar." In Risikofällen könne der Arzt auch häufigere Termine mit dem Patienten ausmachen.
Die Präsidentin der Deutschen Krebshilfe, Dagmar Schipanski, betonte, die Untersuchung sei unkompliziert und schmerzfrei. Kleine Krebserkrankungen sehen jedoch in der Anfangsphase aus wie kleine Narben und können nur vom Fachmann erkannt werden.
Spezielle Fortbildung für Ärzte
Haus- und Hautärzte müssen sich für die Untersuchung speziell fortbilden. Bisher haben sich etwa 10.000 der 45.000 Hausärzte und rund 2000 Hautärzte an dem achtstündigen Schulungsprogramm beteiligt. Bis Jahresende sollen 60 Prozent der berechtigten Ärzte für die Untersuchung ausgebildet werden, damit jeder Patient möglichst zu seinem eigenen Hausarzt gehen kann. Dieser verweist ihn im Falle einer Hautkrebs-Diagnose an einen spezialisierten Facharzt. Bei der Untersuchung sollen die Ärzte ihre Patienten außerdem umfassend über die Risiken durch UV-Strahlung aufklären und sie über den richtigen Umgang mit Sonne und Solarien beraten. Sonnenbrand in der Kindheit zähle zu den größten Risiken, an Hautkrebs zu erkranken.
Ungeklärt ist bislang, wie viel Honorar die Ärzte für die Untersuchung berechnen dürfen. Ärzte- und Patientenvertreter appellierten an das Bundesgesundheitsministerium, diese Frage möglichst noch vor dem 1. Juli zu klären. Vorerst müssen sich die Patienten die Kosten auf Grundlage der Rechnung von ihrer Krankenkasse zurückerstatten lassen. Sie sollen zwischen 20 und 40 Euro pro Versichertem liegen. Wie bei jeder gesetzlichen Gesundheitsleistung entfällt die Praxisgebühr
Quelle: ntv.de