Politik

Integration von Flüchtlingen Länder verlangen zwölf Milliarden vom Bund

Asylbewerber, deren Antrag bewilligt wurde, sollen künftig verpflichtend Integrationskurse belegen. Wer die Kosten für diese und andere Angebote übernimmt, ist zwischen Bund und Ländern allerdings noch unklar.

Asylbewerber, deren Antrag bewilligt wurde, sollen künftig verpflichtend Integrationskurse belegen. Wer die Kosten für diese und andere Angebote übernimmt, ist zwischen Bund und Ländern allerdings noch unklar.

(Foto: dpa)

Wo sollen Flüchtlinge leben und wer übernimmt die Kosten? Während die Länder für die Bewältigung der Aufgabe einen Milliardenbetrag vom Bund verlangen, plant die Regierung die Verteilung der Menschen in strukturschwachen Regionen.

Die Verteilung der Kosten für die Unterbringung und Integration Flüchtlingen sorgt zwischen Bund und Ländern nach wie vor für Diskussionen. Bei der Ministerpräsidentenkonferenz wollen die Länder am morgigen Freitag mit Bundeskanzlerin Angela Merkel Lösungen diskutieren. "Wir sind mit einer internationalen Herausforderung konfrontiert, deren Folge kleine Gemeinden und Städte tragen, sagte Bremens Bürgermeister Carsten Sieling der "Neuen Osnabrücker Zeitung".

Nach seinen Worten erwarten die Länder eine Teilung der Kosten: "50 Prozent der Kosten auf Seiten des Bundes, die übrigen 50 Prozent bei Ländern und Kommunen." Sieling verwies auf eine Schätzung von Bayern und Nordrhein-Westfalen, wonach allein in diesem Jahr Integrationskosten von 25 Milliarden Euro anfielen. "Davon muss der Bund die Hälfte, also etwa zwölf Milliarden Euro, übernehmen."

Großstädte und Ballungsgebiete entlasten

Unterdessen arbeitet die Bundesregierung an Plänen, Flüchtlinge auch im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen unterzubringen, um Großstädte und Ballungsgebiete zu entlasten. Es kämen vor allem mittelgroße Städte wie etwa Fulda in den Fokus, sagte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Er sehe die Flüchtlings-Ansiedlung als eine Chance für solche Städte und auch für den ländlichen Raum.

Auch Gegenden mit hohen Arbeitslosenquoten sollten nicht ausgenommen werden, sagte Schmidt. "Ich meine, dort, wo Wohnraum zur Verfügung steht und günstig ist, sollte man den auch nutzen." Grundschulen könnten in diesen Regionen vor der Schließung bewahrt werden durch den Zuzug von Flüchtlingsfamilien. Er sehe gute Chancen, dass viele der Flüchtlinge auch langfristig dort wohnen blieben. "Menschen bleiben dort, wo sie eine Perspektive haben."

Schmidt ist zuversichtlich, dass die Integration auf dem Land besser gelingen kann, als in den "anonymen" Städten. Er kündigte ein Forschungsprogramm an, um dies untersuchen zu lassen. Auch in Gesprächen mit den Bundesländern werde er bald definieren, welche Regionen wie große Aufnahmefähigkeiten hätten.

Residenz- und Wohnsitzpflicht

Voraussetzung der Verteilung sind Residenz- und Wohnsitzpflicht. Die Residenzpflicht hatte die große Koalition im Zuge der Flüchtlingskrise auf sechs Monate verlängert. Danach dürfen Asylbewerber den Landkreis oder die kreisfreie Stadt nicht verlassen, in dem ihre Anträge bearbeitet werden. Tun sie es dennoch, bekommen sie keine Leistungen mehr, der Asylantrag ruht. Bei wiederholtem Verstoß gegen die Residenzpflicht soll sofort abgeschoben werden.

Um auch im Anschluss eine Abwanderung in die Ballungszentren zu verhindern, soll ist eine Wohnsitzpflicht geplant. Offen ist allerdings noch, ob diese vor Gericht Bestand hätte. Die Genfer Flüchtlingskonvention räumt Flüchtlingen das Recht ein, ihren Wohnort frei zu wählen. Ein Bundesverwaltungsgerichtsurteil aus dem Jahr 2008 bestätigt das.

Quelle: ntv.de, chr/AFP/dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen