Werktags, Nebel, Zettelchen Diese Verkehrsirrtümer halten sich hartnäckig
08.09.2015, 10:18 Uhr
Nach einem Unfall sollten die Beteiligten, wenn möglich, die Fahrbahn frei machen.
(Foto: ACE)
Fehler anderer Verkehrsteilnehmer entdeckt man im Alltag schnell und regt sich genauso schnell darüber auf. Doch stimmt das eigene Urteil? Es wird Zeit, mit einigen hartnäckigen Irrtümern aufzuräumen.
Nicht alles, was man täglich im Straßenverkehr beobachten kann und auch gerne selbst macht oder meint, ist richtig. Hier die Aufklärung von vier verbreiteten Mythen.
Beim Ausparken aus der engen Lücke den Hintermann gestreift? Ein Zettelchen an der Windschutzscheibe mit Telefonnummer und Name reicht nicht, um den Fahrer des beschädigten Fahrzeuges zu informieren. Der Schadenverursacher ist verpflichtet, den Geschädigten ausfindig zu machen oder auf ihn zu warten. Mindestens 20 Minuten, empfiehlt der ACE. Wer nicht warten mag oder kann, sollte auch bei einem Bagatellschaden die Polizei informieren, um sich nicht hinterher dem Vorwurf der vorsätzlichen Fahrerflucht aussetzen zu müssen.
Nicht nur bei Kratzern, sondern auch beim Thema Verkehrsunfälle gibt es falsche Annahmen. Eben auch, dass alle Beteiligte nach einem Zusammenstoß ihre Autos genauso stehen lassen müssen. Das ist nicht richtig. Können sie noch weiterfahren, sollen die Beteiligten sogar die Straße räumen, um den Verkehr nicht zu behindern. Am besten markiert man die Position der Unfallfahrzeuge mit Kreide auf der Straße oder macht Fotos von der Unfallsituation.
Falsch ist auch die Auffassung, dass Parkverbote mit dem Schild "werktags", nicht am Samstag gelten. Der erste Tag des Wochenendes gehört nämlich zu den Werktagen und samstägliche Knöllchen haben vor Gericht in der Regel Bestand. Verkehrsschilder, die am gesamten Wochenende nicht gelten, tragen das Zusatzschild "Mo - Fr".
Das Thema ist scheinbar für einige nebulös: Wann muss die Nebelschlussleuchte eingeschaltet werden? Ausschließlich, wenn die Sichtweite durch Nebel weniger als 50 Meter beträgt, darf man die Nebelschlussleuchte einschalten. Starker Regen genügt nicht.
Quelle: ntv.de, kse/sp-x