Unterhaltung

"Das Publikum liebt diese Show" Australien tritt wieder beim ESC an

Guy Sebastian legte ein umjubeltes Debüt beim ESC hin.

Guy Sebastian legte ein umjubeltes Debüt beim ESC hin.

(Foto: imago/Eibner Europa)

Die Australier sind verrückt nach dem Eurovision Song Contest. Weil ihr Debüt im vergangenen Jahr so gut gelang, treten sie im kommenden gleich wieder an. Probleme gibt es allerdings, falls sie gewinnen.

Australien darf nach seinem Auftritt als Ehrengast beim Eurovision Song Contest 2015 auch im kommenden Jahr an den Start gehen. Beim Wettbewerb in Schweden muss sich der australische Kandidat dann allerdings - anders als in diesem Jahr - zunächst im Halbfinale für die Endrunde qualifizieren, teilte der Veranstalter mit.

Die neue Einladung sei "eine fantastische Gelegenheit, die musikalischen Talente Australiens bei einem echt internationalen, multikulturellen Fest" zu präsentieren, meinte der Direktor des öffentlichen Senders SBS, Michael Ebeid. ESC-Direktor Jon Ola Sand sah in der Teilnahme Australiens auch das Potenzial für den Wettbewerb, sich als "globale Marke zu entwickeln".

Der ESC hat in Australien Millionen glühende Fans. Seit Jahren überträgt der Sender SBS den europäischen Musikwettbewerb. "Das Publikum liebte und liebt diese Show", kommentierte ESC-Experte Jan Feddersen. Schmusesänger Guy Sebastian hatte im Mai bei der Jubiläumsshow zum 60. ESC in Wien mit "Tonight Again" einen respektablen fünften Platz für Australien errungen. Für seine Nachfolge gibt es laut Feddersen etliche Anwärter: "Viele Sänger und Sängerinnen, auch von den etablierten, würden sich geehrt fühlen, sich beim ESC in Europa vorzustellen: Das würde sie auf Anhieb erheblich bekannter machen."

Das nächste Finale findet im Mai 2016 in Stockholm statt, nachdem der Schwede Måns Zelmerlöw dieses Jahr mit seinem Song "Heroes" gewonnen hatte. Sollte Australien gewinnen, würde der Wettbewerb 2017 aber trotzdem auf dem europäischen Kontinent ausgetragen. "Down under" wäre dann lediglich Partnerland des Gastgebers. Die zweite Teilnahme eines australischen Musiktalents gelte jedoch nicht als Generalvollmacht, betonte Feddersen.

Quelle: ntv.de, lsc/dpa

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