Rapper vor Gericht Bushido soll Fan mit Schuh attackiert haben
19.02.2014, 16:10 Uhr
Bushido selbst äußerte sich bislang nicht zu den Vorwürfen.
(Foto: dpa)
Für die Justiz ist Bushido kein Unbekannter. Ob in seinen Songtexten, bei Steuerangelegenheiten oder in Bezug auf Verbindungen zu den Hells Angels - mit dem Gesetz gerät er oft in Konflikt. Nun muss sich der Rapper wegen einer Prügelei verantworten.
Der umstrittene Rap-Musiker Bushido muss sich vor der Justiz in Berlin erklären, weil er einen Fan mit einem Schuh geschlagen haben soll. In dem Strafprozess am Amtsgericht Tiergarten wird dem 35-Jährigen gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Nach bisherigen Planungen soll das Urteil sofort fallen, wie ein Gerichtssprecher sagte.
Mehrere Fans von Bushido, der eigentlich Anis Mohamed Youssef Ferchichi heißt, tauchten laut Anklage am 19. Mai 2013 vor dessen Wohnhaus im Berliner Ortsteil Lichterfelde auf. Sie wollten Autogramme und Bilder oder einen kurzen Film machen. Es kam zu einem Streit mit den Fans vor der Haustür. Bushidos Begleiter soll zunächst einen der Besucher geohrfeigt haben. Bushido schlug dann laut Anklage mit einem Schuh auf den Fan ein. Der 45-jährige Begleiter ist mitangeklagt. Der Musiker äußerte sich bislang nicht zu den Vorwürfen. Sein Management teilte auf Anfrage mit: "Bushido will dazu keine Stellungnahme abgeben."
"Stress ohne Grund" hat der Rapper nicht
Wiederholt beschäftigten sich Gerichte mit dem Rapper. Wegen Beleidigung wurde er zuletzt in Berlin im Dezember 2011 zu einer Geldstrafe von 19.500 Euro verurteilt. Er hatte demnach einen Ordnungsamts-Mitarbeiter als Idioten beschimpft. Zudem laufen nach Justizangaben Ermittlungen wegen des Verdachts einer Steuerstraftat.
Bushido steht auch wegen gewaltverherrlichender sowie frauen- und schwulenfeindlicher Musikvideos in der Kritik. Das umstrittene Lied "Stress ohne Grund" wurde im Vorjahr auf den Index gesetzt, weil der Inhalt zu Gewalt anrege. In diesem Zusammenhang wurde aber eine Anklage wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Gewaltdarstellung vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten nicht zugelassen.
In einem Video vom Dezember 2013 spielen Mitglieder der brutalen Rockerbande Hells Angels mit, darunter ein Anführer, der inzwischen wegen Mordverdachts in Untersuchungshaft ist. Im Herbst 2013 gab es zudem Aufregung, weil der Dachstuhl einer Villa von Bushido südlich von Berlin angezündet worden war.
Quelle: ntv.de, sno/dpa