Unterhaltung

Zweiter "Tatort" aus Nürnberg Fränkischer Sorgenfall

Ermitteln auch in einem Wirtshausmord: Paula Ringelhahn und Felix Voss

Ermitteln auch in einem Wirtshausmord: Paula Ringelhahn und Felix Voss

(Foto: BR/Claussen+Putz Filmproduktion)

Paula Ringelhahn und Felix Voss haben sich vergangenes Jahr bei ihrem Debüt in die Herzen der "Tatort"-Fans gespielt. Diesmal müssen die Kommissare gleich in drei Fällen ermitteln: Ob "Das Recht, sich zu sorgen" deshalb auch dreimal so gut ist?

Sutsche ist wahrscheinlich eines der schönsten Wörter, das das an schönen Wörtern nicht arme Plattdeutsch zu bieten hat. Es feiert die Langsamkeit, zelebriert Entspannung und preist Heimatverbundenheit, ohne Gefahr zu laufen, mit den negativen Seiten der Medaille in Verbindung gebracht zu werden - Faulheit, Langeweile und Engstirnigkeit. Weil sutsche bei aller Bedächtigkeit auch eine gewisse Sogwirkung beinhaltet, kann man das Wort getrost als Sammelbegriff für den Heiligen Gral einiger "Tatort"-Macher verwenden, die ihre Filme irgendwo im Spannungsfeld zwischen modernen US-Produktionen und deutscher Krimitradition positionieren wollen. Dass die Ermittler im fernen Franken in ihrem ersten Fall vor gut einem Jahr damit so viel besser fuhren als sämtliche Nordlicht-Kommissare zusammen, entbehrt dabei nicht einer gewissen Ironie. Nach der Rekordpremiere mit mehr als zwölf Millionen Zuschauern wollen die Nürnberger ihr Erfolgskonzept nun ausbauen.

Drehbuchautorin Beate Langmaack hat zu diesem Zweck eine Art Meta-Krimi geschrieben und lässt die Kommissare Paula Ringelhahn (Dagmar Menzel) und Felix Voss (Fabian Hinrichs) in gleich drei Fällen ermitteln: Ein fremder Schädel ziert das Skelett eines anderen Mannes in der Knochensammlung der Würzburger Universität, in einer Waldschenke findet die Tochter der Wirtsleute ihre Mutter erwürgt in der Küche - und vor dem Nürnberger Polizeirevier campiert eine ältere Dame aus Protest, weil die Beamten partout nicht nach ihrem vermissten Sohn suchen wollen.

Eine direkte Verbindung zwischen den drei Fällen sucht man - so viel sei verraten - 90 Minuten lang vergebens. "Das Recht, sich zu sorgen" möchte vielmehr einen philosophischen Blick auf die Sehnsucht nach Zuneigung genau wie die Perversion derselben werfen und dabei mehr sein als nur ein Krimi. Das funktioniert leider bestenfalls leidlich: Zwar macht Regisseur Andreas Senn bei der Entschleunigung der Handlung eigentlich vieles richtig, die einzelnen Szenen wirken dann aber seltsam blutleer und verpassen es, jene Sogwirkung zu erzeugen, die noch den ersten Franken-"Tatort" auszeichneten. Dass dann auch noch die generell gut geschriebenen Dialoge immer wieder von merkwürdigen Holzhammerhumor-Ausfällen und Fremdschäm-Sprüchen ("Ich hab' meine Handynummer verloren, kann ich deine haben?") unterbrochen werden, grätscht die anvisierte Stimmung gnadenlos aus - und lässt vermuten, dass dem federführenden BR-Redakteur die ganze Nummer doch etwas zu verkopft war.

Am Ende wird der eine oder andere Zuschauer noch einige Minuten vor dem Fernseher sitzen bleiben. Nicht etwa, weil "Das Recht, sich zu sorgen" eine längere Reflektionsphase benötigen würde, sondern weil man einigermaßen ratlos ist, ob man zwischendurch vielleicht ein paar Minuten weggenickt ist und etwas verpasst hat. Weil dem allerdings nicht so ist, bleibt zum Schluss neben der Erkenntnis, dass die fränkische Landschaft wahnsinnig schön ist und der Dialekt herrlich rollt, nur die Hoffnung, dass die Macher sich beim nächsten Mal zurückbesinnen auf die Stärken des ersten Falles: Der war nämlich nicht nur langsam, entspannt und heimatverbunden, sondern entfaltete auch den gewissen Sog. Sutsche eben.

Quelle: ntv.de

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