Unterhaltung

Keine Fahndung in Deutschland Polanski kann kommen

Roman Polanski muss künftig vor jeder Reise überprüfen, ob das Reiseziel seiner Wahl möglicherweise ein Auslieferungsabkommen mit den USA hat. Deutschland ist aber unbedenklich.

Polanski wollte seine Frau auf der Bühne sehen.

Polanski wollte seine Frau auf der Bühne sehen.

(Foto: AP)

Der Filmemacher Roman Polanski kann trotz eines internationalen Haftbefehls unbehelligt in die Bundesrepublik einreisen. Das berichtet das Nachrichtenmagazin "Focus" unter Berufung auf das Bundesamt für Justiz (BfJ). Ein BfJ-Sprecher sagte: "In Deutschland besteht kein Fahndungsaufruf gegen Herrn Polanski."

Das habe die Bundesregierung "bereits vor längerer Zeit entschieden". "Bei einer Einreise würde Herr Polanski somit nicht festgenommen", sagte der Sprecher.

Und die gab alles.

Und die gab alles.

(Foto: REUTERS)

Das BfJ mit Sitz in Bonn ist dem Bundesjustizministerium unterstellt und zuständig für die Bearbeitung von Rechtshilfeverfahren in Strafsachen. Die US-Justiz verfolgt Polanski wegen Missbrauchs eines Mädchens im Jahr 1977.

Am vergangenen Montag hatte die Schweiz den 76-Jährigen, der bei seiner Einreise 2009 verhaftet worden war, freigelassen. Die USA hätten die Schweizer Justiz mit ihrem Auslieferungsgesuch nicht überzeugen können, sagte Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf.

Polanski zeigte sich nach der Aufhebung seines Hausarrests erstmals wieder in der Öffentlichkeit. Der 76-Jährige erschien zu einem Konzert seiner Ehefrau Emmanuelle Seigner beim Jazz-Festival im schweizerischen Montreux. Seigner sagte vor ihrem Auftritt, sie sei "sehr glücklich, dass er da ist, weil er mein Konzert noch nicht gesehen hat".

Quelle: ntv.de, AFP

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