

Es ist die Stunde der Gerechtigkeit.
Nur wenige Monate nach dem verheerendsten Krieg, den die Welt je gesehen hat, stellen die Alliierten die überlebenden Nazi-Größen vor Gericht.
Die vier Anklagepunkte im sogenannten Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher lauten: Verschwörung, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verbrechen gegen den Frieden.
Es wird, wie Francis Biddle, der US-amerikanische Hauptrichter bei den Nürnberger Prozessen, notiert, "zweifellos der bedeutendste Prozess der Geschichte".
Die Alliierten können allerdings nicht alle wichtigen Nationalsozialisten vor Gericht stellen.
Adolf Hitler fürchtete kaum etwas mehr, als den Siegern in die Hände zu fallen.
Am 30. April 1945 bringt er sich im Bunker in der Wilhelmstraße um.
Einen Tag später schluckt dort auch Reichspropagandaleiter Joseph Goebbels eine Zyankalikapsel. Seine sechs kleinen Kinder lässt er ebenfalls ermorden.
Auch der berüchtigte Reichsführer SS und Reichsinnenminister Heinrich Himmler entkommt einer Verurteilung durch die Sieger. Noch in der Haft beißt er auf eine Zyankalikapsel, die er in einer Zahnlücke im Unterkiefer versteckt hatte.
Dennoch können die alliierten Sieger noch viele hochrangige Verantwortliche - Politiker und Militärs - des Nazi-Regimes fassen.
Und sie beschließen - entgegen dem Rat des britischen Premiers Winston Churchills, die "Nazi-Bande" einfach zu erschießen - ihnen einen rechtsstaatlichen Prozess zu machen.
Ausgerechnet in Nürnberg, der Stadt der NS-Parteitage und der Rassegesetze.
Treibende Kraft ist der US-Chefankläger Robert H. Jackson. Er will die Gelegenheit nutzen, um dem Völkerrecht zum Durchbruch zu verhelfen.
Dafür lässt er 300.000 Versicherungen an Eides statt zusammentragen, lädt 240 Zeugen ein.
Sorgsam achtet er bei den Angeklagten darauf, dass sie repräsentativ für bestimmte Bereiche des Nazi-Regimes sind. Am Ende stehen auf der Anklageliste die Namen von 24 Männern.
Einer wird allerdings in Abwesenheit angeklagt: Martin Bormann, zuletzt Leiter der Partei-Kanzlei der NSDAP und wichtiger Vertrauter Hitlers, ist seit Anfang Mai verschollen.
Dennoch wird er am 1. Oktober 1946 zum Tod durch den Strang verurteilt. Da ist er allerdings schon lange tot. Er stirbt in den letzten Kriegstagen in Berlin, seine Leiche wird aber erst 1972 bei Bauarbeiten entdeckt.
Robert Ley ist als Reichsleiter der NSDAP und Leiter der Deutschen Arbeitsfront einer der führenden Nazi-Politiker. Im Mai 1945 wird er verhaftet und in Nürnberg angeklagt.
Doch noch bevor der Prozess am 20. November beginnt, entzieht er sich einer möglichen Verurteilung durch Selbstmord. Er erhängt sich in seiner Zelle.
Auch er wird nie vor Gericht auftreten: der Industrielle Gustav Krupp von Bohlen und Halbach.
Während des Krieges erlebt seine Firma, die Krupp AG, einen rasanten Aufschwung durch die Rüstungsproduktion. Dabei beschäftigt sie rund 100.000 KZ-Häftlinge und Zwangsarbeiter. Im April 1942 macht er Hitler sein "schönstes Geburtstagsgeschenk", indem er ihm den ersten produzierten "Tiger"-Panzer schenkt.
Er steht auf der Liste der Hauptkriegsverbrecher, doch wenige Tage vor Prozessbeginn wird er für prozessunfähig erklärt und das Verfahren gegen ihn fallengelassen.
Doch es bleiben noch 21 Angeklagte, die sich in dem eigens umgebauten und extrem gesicherten Gerichtssaal von Nürnberg verantworten müssen.
Der bedeutendste unter ihnen: Hermann Göring, Oberbefehlshaber der deutschen Luftwaffe und lange einer der einflussreichsten und schillerndsten Nationalsozialisten.
Bereits als Ministerpräsident Preußens verfolgt er mit äußerster Brutalität die Opposition, gründet die Gestapo und die ersten Konzentrationslager.
Er wird Chef der Luftwaffe und Reichsmarschall, Ende Juli 1941 beauftragt er Reinhard Heydrich mit der sogenannten "Endlösung der Judenfrage".
Göring ist berüchtigt für seinen dekadenten Lebensstil, im Laufe des Krieges bereichert er sich mit Tausenden geraubten Kunstgütern.
Im Jahr 1942 erklärt er dies auch gegenüber Reichskommissaren der besetzten Gebiete: "Früher schien mir die Sache doch verhältnismäßig einfacher zu sein. Da nannte man das plündern. Das stand dem Betreffenden zu, das wegzunehmen, was man eroberte. Nun, die Formen sind humaner geworden. Ich gedenke trotzdem zu plündern, und zwar ausgiebig."
Bei seiner Festnahme führt Göring, der sich gerne mit Fantasieuniformen schmückt, einen Koffer mit 24.000 Tabletten Pervitin mit sich.
Seine Haft wird zu einer ungewollten Entziehungskur, er nimmt deutlich ab und wirkt bei Prozessbeginn, als er ohne seine Orden und den Reichsmarschallstab auftreten muss, klarer und schlagfertiger als in den Jahren zuvor.
Und er glaubt von sich: "Immerhin ist es wahr, dass ich der Einzige bin, der groß genug war, wirklich angeklagt zu werden."
Da die Alliierten seinen Einfluss auf die Mitangeklagten fürchten, wird er im Gefängnis weitgehend isoliert und muss alleine essen.
Vor Gericht zeigt er sich unverbesserlich und schiebt alle Schuld auf Hitler. Vor der Besetzung des Sudetenlandes habe er Hitler gewarnt, den Angriff auf Russland für "blöd" gehalten.
In seinem Schlussplädoyer in Nürnberg erklärt er: "Ich habe niemals, an keinem Menschen und zu keinem Zeitpunkt einen Mord befohlen und ebensowenig sonstige Grausamkeiten angeordnet oder geduldet, wo ich die Macht und das Wissen gehabt hatte, solche zu verhindern ... Ich habe keinen Krieg gewollt oder herbeigeführt, ich habe alles getan, ihn durch Verhandlungen zu vermeiden."
Seine Worte überzeugen die Richter nicht. Er wird zum Tod durch den Strang verurteilt. Doch Göring kommt dem Henker zuvor. In der Nacht vor seiner Hinrichtung zerbeißt er eine Zyankalikapsel - sein letzter Triumph vor den Alliierten. "Erschießen hätte ich mich ohne weiteres lassen! Es ist aber nicht möglich, den Deutschen Reichsmarschall durch den Strang zu richten!", schreibt er in seinem Abschiedsbrief.
Neben Göring werden noch elf weitere Angeklagte zum Tode verurteilt. Mit Ausnahme Bormanns, der ja schon tot ist, werden sie alle von Henker John C. Wood am frühen Morgen des 16. Oktober 1946 gehenkt. Ihre Asche wird wenig später in einen Seitenarm der Isar gestreut.
Einer der berüchtigsten Hingerichteten ist Hans Frank.
Als Generalgouverneur des besetzten Polen erhält er auch den Spitznamen "Schlächter von Polen und "Judenschlächter von Krakau".
Er ist maßgeblich an der Vernichtung beteiligt, in seinem Machtbereich werden die Vernichtungslager Belzec, Sobibor, Treblinka und Majdanek errichtet. Im Dezember 1940 brüstet er sich: "Ich habe freilich in einem Jahr weder sämtliche Läuse noch sämtliche Juden beseitigen können. Aber im Laufe der Zeit ... wird sich das schon erreichen lassen."
In Haft vollführt er eine Wende zum Katholizismus und nennt das Tribunal "ein gottgewolltes Weltgericht, das bestimmt ist, die schreckliche Leidenszeit unter Adolf Hitler zu untersuchen und zu beenden". Sein Todesurteil akzeptiert er mit den Worten "Ich verdiene und erwarte es".
Keine Reue zeigt Ernst Kaltenbrunner, seit 1943 Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes SD, vor Gericht: "Ich fühle mich nicht schuldig an irgendwelchen Kriegsverbrechen, ich habe nur meine Pflicht als Sicherheitsorgan getan und weigere mich, als Ersatz für Himmler zu dienen."
Was Kaltenbrunner als Pflicht bezeichnet, ist unter anderem die Ermordung von rund einer Millionen Menschen im Osten durch Einsatzgruppen des SD.
Vor Gericht leugnet der hochrangige SS-Funktionär, dem Gerichtspsychologen einen "weit unterdurchschnittlichen IQ" bescheinigen, alles. Doch es nutzt ihm nicht, er stirbt durch den Strang.
Auch Fritz Sauckel, verantwortlich für die Verschleppung und Ausbeutung von Millionen Fremdarbeitern, erklären die Alliierten für schuldig.
Bei der Verkündung des Todesurteils bricht er in Tränen aus, bis zum Schluss bezeichnet er sich als vaterlandsliebenden Idealisten und erklärt, dass Hitler ohne Goebbels, Bormann und Himmler die "lichtvollste Gestalt der deutschen Geschichte" geworden wäre.
Der Rassenideologe Alfred Rosenberg, der in seinem Buch "Mythos des 20. Jahrhunderts" eine "Religion des Blutes" fordert, entkommt dem Henker ebenfalls nicht.
Vor Gericht weist er jede Schuld von sich und bezeichnet den Nationalszoialismus als "die edelste Idee, für die ein Deutscher die ihm gegebenen Kräfte einzusetzen vermochte".
Auch SS-Führer Arthur Seyß-Inquardt, Stellvertreter des "Schlächters von Polen" und Reichskommissar für die besetzten Niederlande, wird von Woods hingerichtet.
Während des Krieges ist er unter anderem verantwortlich für die Deportationen von mehr als 100.000 niederländischen Juden.
Die bekannteste von ihnen ist Anne Frank, die in den letzten Kriegsmonaten im KZ Bergen-Belsen starb, vermutlich an Typhus.
Ebenfalls gehenkt: Julius Streicher, Herausgeber des antisemitischen und pornografischen Hetzblattes "Der Stürmer".
Auch wenn er vehement die Vernichtung der Juden propagiert hatte, erklärt er vor Gericht, nichts vom Holocaust gewusst zu haben.
In Haft will kaum einer etwas mit ihm zu tun haben.
Eine britische Journalistin charakterisiert ihn als "dirty old man".
Wilhelm Frick, zehn Jahre lang unter Hitler Reichsminister des Innern, entkommt ebenfalls nicht dem Strang. Durch zahlreiche Verordnungen setzt er die Grundrechte der Weimarer Verfassung außer Kraft und setzt das Berufsverbot für jüdische und kommunistische Beamte durch.
In seinem Schlussplädoyer erklärt er in Nürnberg: "Der Anklage gegenüber habe ich ein reines Gewissen. Mein ganzes Leben war Dienst an Volk und Vaterland."
Auch ein anderer Minister sitzt in Nürnberg auf der Anklagebank: Joachim von Ribbentrop, Reichsminister des Auswärtigen und Mitglied der SS.
Er unterzeichnet den geheimen Hitler-Stalin-Pakt, der die Zerschlagung Polens vorsah, und erweist sich als ein treuer Anhänger Hitlers und dessen Rassenpolitik.
So kritisiert er in einem Telegramm an die deutsche Botschaft in Rom Italiens passive Rolle bei der Judenverfolgung: "Während wir das Judentum als eine Krankheit erkannt haben ... glaubt die italienische Regierung, die Juden individuell behandeln zu können."
Vor Gericht zeigt er keine Reue und wird als erster der zum Tode Verurteilten am 16. Oktober um 1.12 Uhr gehenkt.
Auch die Spitzen der Wehrmacht sitzen in Nürnberg auf der Anklagebank - was sie wohl bei der Unterzeichnung der Kapitulationserklärung kaum erwartet haben dürften.
Unter ihnen: Wilhelm Keitel, Chef des Oberkommandos der Wehrmacht, der die Angriffskriege gegen Polen und die Sowjetunion umsetzt und Massaker zur Vergeltung im Feindesland befiehlt.
Er erklärt Hitler nach dem Frankreichfeldzug zum "größten Feldherrn aller Zeiten" und trägt wegen seiner Ergebenheit zu ihm den Spitznamen "Lakeitel".
Vor Gericht gesteht er zwar zum Entsetzen Görings, dass er auch "kriminelle Befehle", die die Grundprinzipien des Berufssoldatenkodexes verletzten, ausgeführt habe.
Zugleich erklärt er: "Für mich als Soldat ist die Treue ein unantastbarer Begriff, man mag mir falsches Handeln und Schwäche gegen über dem Führer Adolf Hitler vorwerfen, man soll mir aber nicht nachsagen, dass ich feige war, dass ich unwahrhaftig war, dass ich treulos war." Seine letzten Worte vor der Hinrichtung sind "Alles für Deutschland!"
Wie Keitel wird auch Alfred Jodl, Chef des Wehrmachtsführungsstabes im Oberkommando der Wehrmacht, in allen vier Anklagepunkten schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt.
Und wie bei Keitel und Göring wird sein Antrag, durch ein Erschießungskommando hingerichtet zu werden, abgelehnt.
Jodl hatte im Vernichtungskrieg das operative Geschäft unter sich. Dabei ist er an der Deportation der europäischen Juden in die Vernichtungslager beteiligt. Von den SS-Einsatzgruppen fordert er, dass sie sowjetische Kommissare und "Bolschewistenhäuptlinge" sofort "unschädlich" zu machen hätten.
Vor Gericht geriert er sich als der anständige Soldat, der nur Befehle ausgeführt habe. "Kriege werden von Politikern und nicht von Soldaten beschlossen".
Auch Großadmiral Karl Dönitz, den Hitler testamentarisch zu seinem Nachfolger als Reichspräsident ernennt, muss sich in Nürnberg verantworten.
Von ihm stammt der Befehl, Angehörige versenkter Schiffe nicht zu bergen oder ihnen Nahrung und Wasser zu geben, wenn sie sich in Rettungsbooten befinden.
Er wird in Nürnberg zu zehn Jahren Haft verurteilt und - gemeinsam mit den anderen zu Freiheitsstrafen verurteilten Hauptkriegsverbrechern - ins Gefängnis nach Spandau verlegt.
Dort trifft er auch wieder auf Erich Raeder, Oberfbefehlshaber der Reichs- und Kriegsmarine, der sich unter anderem für eine "schonungslose Kampfansage an den Bolschewismus und das internationale Judentum" ausgesprochen hatte und der einen uneingeschränkten U-Boot-Krieg führen lässt. Als sein Urteil - eine lebenslange Haftstrafe - verkündet wird, bittet er den alliierten Kontrollrat darum, erschossen zu werden.
Vergeblich. Wegen Krankheit wird er bereits 1955 entlassen, fünf Jahre später stirbt er.
Prominentester Häftling in Spandau ist Rudolf Heß, der zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt wird. Er ist Hitlers Stellvertreter in der Parteileitung und für den Fall von Hitlers Tod nach Göring der zweite Nachfolger. Er spielt eine maßgebliche Rolle bei der Ausgrenzung der Juden und den Rassegesetzen.
Allerdings fällt er 1941 in Ungnade und wird aller Ämter enthoben. Grund ist sein heimlicher Flug nach England, wo er über einen Frieden verhandeln will und dabei in Kriegsgefangenschaft gerät.
In Nürnberg muss er sich dennoch wegen Planung eines Angriffskrieges und Verschwörung gegen den Weltfrieden verantworten. Vor Gericht wirkt er wirr und gibt an, unter "fortschreitendem Gedächtnisschwund zu leiden", was er später wieder zurücknimmt. In seinem Schlusswort erklärt er sich glücklich, unter Hitler gedient zu haben, "dem größten Sohne...., den mein Volk in seiner tausendjährigen Geschichte hervorgebracht hat". Er bereue nichts.
Am 17. August 1987, im Alter von 93 Jahren, erhängt er sich im Spandauer Gefängnis mit einem Verlängerungskabel.
Auch der "Lieblingsnazi der Alliierten", Albert Speer, wird in Spandau einsitzen.
Speer ist weit mehr als nur Hitlers Architekt, ...
... der zahlreiche Monumentalbauwerke plant.
Als Reichsminister für Bewaffnung und Munition ist er für die Beschäftigung von 700.000 Zwangsarbeitern mitverantwortlich und nimmt Einfluss auf den Ausbau und Betrieb von Konzentrationslagern - was aber erst nach seinem Tod bekannt wird. Die alliierten Richter verurteilen ihn daher nur zu einer Haftstrafe von 20 Jahren, die er vollständig verbüßt.
Eine 20-jährige Haftstrafe erhält auch Baldur von Schirach, seit jungen Jahren ein glühender Nationalsozialist und Antisemit .
Als Gauleiter ist er für die Deportation von 185.000 österreichischen Juden in KZs verantwortlich.
Zu einer lebenslangen Haft wird Walther Funk (li.) verurteilt, ehemaliger Reichswirtschaftsminister und Reichsbankpräsident.
Er verantwortet maßgeblich die Enteignung der Juden.
1942 vereinbart er mit Himmler, dass die Wertgegenstände der in Lagern ermordeten Juden an die Reichsbank weitergeleitet werden. Bereits 1957 kommt er aus gesundheitlichen Gründen frei.
SS-Mitglied Konstantin von Neurath erhält eine 15-jährige Haftstrafe. Er ist zwischen 1939 und 1943 Reichsprotektor in Böhmen und Mähren, wo er auch die Nürnberger Gesetze durchsetzen muss. Allerdings ist er in Hitlers Augen nicht brutal genug, und muss später seine Vollmachten an den stellvertretenden Reichprotektor Reinhard Heydrich übertragen. 1954 wird er begnadigt.
Nur drei der Angeklagten werden in Nürnberg freigesprochen:
Franz von Papen, der als Reichskanzler Hitler den Weg ebnet, in dem Glauben ihn "einrahmen" zu können, und der gesagt haben soll:
"In zwei Monaten haben wir Hitler in die Ecke gedrückt, dass er quietscht."
Es kommt bekanntlich anders.
In Nürnberg wird Papen freigesprochen, jedoch 1947 ein einem Spruchkammerverfahren im Rahmen der Entnazifizierung zu acht Jahren Arbeitslager verurteilt. Allerdings kommt er schon 1949 frei.
Hjalmar Schacht, zeitweilig Reichsbankpräsident und Reichswirtschaftsminister, spricht das Militärtribunal in allen Anklagepunkten frei.
Wegen seiner Kritik an der Rüstungs-und Finanzpolitik hatte ihn Hitler im Januar 1939 als Reichsbankpräsident entlassen. Nach dem Anschlag vom 20. Juli 1944 wird er wegen seines Kontakts zu den Attentätern in Konzentrationslagern interniert.
Allerdings kann auch er nach dem Prozess in Nürnberg noch nicht aufatmen. 1947 verurteilt ihn die Entnazifizierungsspruchkammer zu acht Jahren Arbeitslager, als "Entlasteter" kommt er allerdings ein Jahr später schon wieder frei.
Auch Hans Fritzsche, Journalist und Propagandist im Ministerium von Goebbels, der bis zuletzt Durchhalteparolen verbreitet, wird in Nürnberg angeklagt.
Vor Gericht stellt er sich als Opfer dar, und kommt zu seiner eigenen Überraschung frei. Auch er wird in einem späteren Spruchkammerverfahren wegen Aufrufs zu neuen Jahren Arbeitslager verurteilt und erhält ein lebenslanges Publikationsverbot. Bereits Ende 1950 ist er wieder auf freiem Fuß und veröffentlicht unter dem Namen seiner Frau zwei Bücher.