Gesetz gegen Hasskommentare Internetriesen drohen Millionenstrafen
05.04.2017, 14:29 Uhr
Ein kritischer Aufkleber an einem Hamburger Laternenmast zum Thema "Fake News" in sozialen Medien.
(Foto: imago/Christian Ohde)
Mit seinem Gesetzentwurf nimmt Justizminister Maas künftig auch Facebook, Twitter und Co. in Haftung, wenn in deren Netzwerken Hassbotschaften verbreitet werden. Schon wer nicht schnell genug reagiert, muss mit Strafen rechnen. Kritik kommt von den Grünen.
Internetkonzerne wie Facebook, Twitter und Google müssen sich auf Geldbußen von bis zu 50 Millionen Euro einstellen, wenn sie Hassbotschaften und strafbare Falschnachrichten im Netz ignorieren. Das sieht ein Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas vor, den das Kabinett nun verabschiedet hat. Neben den Strafen für die Konzerne nimmt die Regierung auch die für Beschwerden verantwortlichen Manager ins Visier. Ihnen drohen Geldstrafen bis zu fünf Millionen Euro, falls sie untätig bleiben. Sie können verhängt werden, wenn strafbare Inhalte gar nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig gelöscht werden.
Mit dem Gesetz sollen verbindliche Standards für den Umgang mit Beschwerden über Hassbotschaften im Netz geschaffen werden. Die Betreiber sozialer Netzwerke werden verpflichtet, den Nutzern ein leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und ständig verfügbares Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden über strafbare Inhalte anzubieten. Die Konzerne müssen Beschwerden unverzüglich zur Kenntnis nehmen und auf ihre strafrechtliche Relevanz prüfen.
Offensichtlich strafbare Inhalte müssen innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde gelöscht oder gesperrt werden. Bei Inhalten, deren strafrechtliche Relevanz zunächst geprüft werden muss, verlängert sich die Frist auf sieben Tage.
Firmen haben künftig Auskunftspflicht
Zudem werden die Firmen verpflichtet, jedes Vierteljahr über den Umgang mit den Beschwerden zu berichten. Dabei müssen sie Rechenschaft über deren Umfang und ihre Entscheidungen ablegen. Außerdem müssen die sozialen Netzwerke, deren Sitz im Ausland liegt, einen Verantwortlichen für Deutschland benennen. Auch gefälschte Nachrichten können unter den Gesetzentwurf fallen. Strafbar sind solche "Fake News", wenn sie die Tatbestände der Beleidigung, Verleumdung oder der üblen Nachrede erfüllen.
Außerdem kann jeder, der in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt wird, künftig vom Betreiber des sozialen Netzwerks grundsätzlich Auskunft darüber verlangen, wer die Rechtsverletzung begangen hat. Justizminister Heiko Maas sagte, die Anbieter sozialer Netzwerke stünden in der Verantwortung, wenn ihre Plattformen missbraucht würden, um Hasskriminalität und gefälschte Nachrichten zu verbreiten. "Für strafbare Hetze darf in den sozialen Netzwerken genauso wenig Platz sein, wie auf der Straße", sagte der SPD-Politiker.
Künast: Gesetzentwurf ist "Schnellschuss"
Grünen-Politikerin Renate Künast kritisierte den Gesetzentwurf als "Schnellschuss". "Meine Angst und die von vielen ist, dass die Version, die er jetzt vorlegt, dazu führt, dass am Ende auch Meinungsfreiheit wirklich scharf eingegrenzt wird, weil einfach nur gelöscht, gelöscht, gelöscht wird", sagte sie der ARD.
Die Vorsitzende des Verbraucherausschusses des Bundestages sagte, die Social-Media-Anbieter müssten bei Beleidigung oder Volksverhetzung im Netz "besser zuliefern, damit Strafverfolgung passieren kann". Häufig führten Strafanzeigen zu nichts, weil Namen nicht ermittelt werden könnten. Dagegen seien die angedrohten Bußgelder in Millionenhöhe "fast eine Einladung dafür, nicht nur wirkliche Beleidigungen zu löschen, sondern am Ende sicherheitshalber alles".
Quelle: ntv.de, jug/rts/dpa