Blauer Dunst hinter Gittern Anspruch auf Nichtraucherzelle?
07.10.2014, 15:32 UhrSeine Familie kann man sich nicht aussuchen, genauso wenig wie seine Mitgefangenen. Umso schlimmer, wenn zum Gefängnisaufenthalt in der Zelle auch noch geraucht wird, man selbst aber Nichtraucher ist.
Inhaftierte, die nicht rauchen, dürfen nicht mit rauchenden Mithäftlingen in einer Gemeinschaftszelle untergebracht werden, es sei denn, sie stimmen ihrer gemeinschaftlichen Unterbringung mit Rauchern ausdrücklich zu. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden (Az.: 1 Vollz (Ws) 135/14).
In dem verhandelten Fall verbüßt ein Strafgefangener eine mehrjährige Haftstrafe in einer süddeutschen Justizvollzugsanstalt. Um einen Gerichtstermin beim Amtsgericht Gelsenkirchen wahrzunehmen, wurde er im September 2013 in die Justizvollzugsanstalt Essen überstellt. Dort wurde er vier Tage in einer Gemeinschaftszelle untergebraucht, in der sich auch rauchende Mitgefangene aufhielten.
Sein Antrag, die Unterbringung in einer Zelle mit Rauchern für rechtswidrig zu erklären, wies das Landgericht Essen zurück, unter anderem mit der Begründung, der Strafgefangene habe gegenüber der Justizvollzugsanstalt seinerzeit nicht beantragt, in einer Einzelzelle oder in einer nur mit Nichtrauchern belegten Gemeinschaftszelle untergebracht zu werden.
Dagegen wehrte sich der Strafgefangene. Mit Erfolg. Nach Auffassung des OLG Hamm war die Unterbringung des Strafgefangenen in einer Gemeinschaftszelle, in der sich rauchende Mitgefangene aufhielten, rechtswidrig. Denn das nordrhein-westfälische Nichtrauchergesetz verbietet das Rauchen in einem mit mehreren Personen belegten Haftraum, wenn eine der darin untergebrachten Personen Nichtraucher ist.
Diese Vorschrift muss die Justizvollzugsanstalt bei der Belegung von Gemeinschaftszellen von Amts wegen berücksichtigen. Das Verbot ist unabhängig davon einzuhalten, ob der jeweils Betroffene sich gegen einen entsprechend rechtswidrigen Aufenthalt zur Wehr setzt oder nicht. So weit die Justizvollzugsanstalt erwägt, Nichtraucher in einer Raucherzelle unterzubringen, ist sie deswegen gehalten, zuvor eine ausdrückliche Einverständniserklärung des Nichtrauchers einzuholen, begründeten das Gericht sein Urteil.
Quelle: ntv.de, awi