Kreditbearbeitungsgebühr unzulässig BGH entscheidet über Altfälle
28.10.2014, 10:10 Uhr
Jahrelang haben viele Banken Bearbeitungsgebühren für die Kreditaufnahme kassiert. Seit Mai steht fest: Dazu hatten sie kein Recht. Nun prüft der BGH, ob die Banken auch die Gebühren alter Darlehen zurück zahlen müssen.
Wie alt dürfen Kreditverträge sein, damit Kunden ungerechtfertigt gezahlte Bearbeitungsgebühren von ihren Banken zurück verlangen dürfen? Das will heute der Bundesgerichtshof (BGH) klären. Im Mai hatte der BGH entschieden, dass Banken keine extra Bearbeitungsgebühren für Kredite verlangen dürfen. Wie alt diese Kreditverträge sein dürfen, damit Kunden die Gebühren von ihren Banken noch zurück verlangen können, blieb damals zum Teil offen. Jetzt will der BGH diese Ungewissheit ausräumen.
Klar ist bislang nur so viel: Wenn der Kredit 2011 und später aufgenommen wurde, kann der Kunde die Erstattung der Gebühr verlangen. Das ist unstrittig. Das Gesetz sieht eine dreijährige Verjährungsfrist vor: Sie beginnt bei einem 2011 geschlossenen Vertrag am 1. Januar 2012 und endet am 31. Dezember 2014. Beim BGH geht es jetzt um die Verjährungszeit derjenigen Kreditverträge, die vor 2011 geschlossen wurden.
Geklagt haben Kunden der Santander Bank und der CreditPlus. Sie wollen die Bearbeitungsgebühren für ihre Kredite zurück. Bei dem Kunden der Santander Bank handelt es sich um Darlehen aus den Jahren 2006 und 2008. Der Kunde der CreditPlus Bank verlangt die Gebühren für einen Kredit aus 2008 zurück.
Unklare Rechtslage vor 2011
Die Kreditinstitute wollen die Gebühren nicht zurück zahlen, weil sie die Ansprüche der Kunden für verjährt halten. Das Landgericht Mönchengladbach sah das auch so und hat zugunsten der Santander Bank entschieden. Anders das Landgericht Stuttgart im Fall der CreditPlus: Hier bekam der Kunde in einem sehr verbraucherfreundlichen Urteil recht. Für Kunden mit älteren Krediten beginne die Dreijahresfrist ausnahmsweise erst nach 2011, so das Gericht. Vorher sei es ihnen nicht zumutbar gewesen, ihre Bank zu verklagen. Denn die Rechtslage sei erst Ende 2011 einigermaßen klar gewesen, entschieden die Richter.
Ein Urteil des BGH zu besagten Bearbeitungsgebühren stand zu diesem Zeitpunkt zwar noch aus - aber 2011 hätten mehrere Oberlandesgerichte entschieden, dass die Gebühr nicht erhoben werden darf. Erst ab dann hätten Kunden von einem unwirksamen Zusatzentgelt ausgehen und es von der Bank zurückfordern können.
Wie viele Verbraucher nun Geld zurück verlangen können, hängt vom Urteil des BGH ab. Der berichtet, es sei eine "Vielzahl weiterer Verfahren" bei den Gerichten anhängig. Finanzexperte Markus Feck von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen schätzt, dass tausende Bankkunden betroffen sein könnten, sollte der BGH der großzügigen Ansicht des Landgerichts Stuttgart folgen. Bei verschiedenen Verbraucherzentralen oder der Stiftung Warentest finden sie Musterbriefe, mit denen sie Geld zurückfordern können.
Quelle: ntv.de, ino/dpa