Fragwürdiger Geldsegen per Post Darf man den BHW-Scheck annehmen?
17.07.2015, 07:23 UhrDie Bausparkassen entledigen sich teurer Kunden. Rechtlich ist das zwar fragwürdig, dennoch werden Verträge gekündigt - und Guthaben ausgezahlt.. Die BHW verschickt zu diesem Zweck derzeit Schecks. Wird mit dem Einlösen die Kündigung wirksam?
Eine Bausparkasse nach der anderen kündigt teure Verträge. Dabei wird nichts unversucht gelassen, um Kunden den vereinbarten Zins nicht länger zahlen zu müssen. Auch die BHW möchte sich nicht an einst gegebene Versprechen halten. Derzeit erhalten gekündigte Kunden Verrechnungsschecks über ihr Guthaben.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt allerdings davor, diese einzulösen. Denn damit würden die Betroffenen der Auflösung Ihres Bausparvertrages zustimmen. Besser sei es, denn Scheck an einem sicheren Ort zu verwahren. Schließlich könne ein Verrechnungsscheck von jedermann eingelöst werden und sollte er in falsche Hände geraten, sei das Geld weg. Deshalb raten die Verbraucherschützer auch davon ab, den Scheck an die Bausparkasse zurückzuschicken.
Rechtsanwalt Klaus Hünlein, der mit zahlreichen Fällen betraut ist, gibt Entwarnung. Zwar rät auch er seinen Mandanten, die Schecks nicht einzulösen. Doch wenn man zuvor der Kündigung widersprochen habe, sei mit dem Einlösen kein Anerkenntnis verbunden. Das gelte auch, wenn man schon ein Ombudsmannverfahren eingeleitet oder Klage erhoben habe. Kritisch wird es Hünlein zufolge nur dann, "wenn Bausparer den Scheck einlösen und dann erst später der Kündigung widersprechen wollen. Dann konstruieren die Bausparkassen Verwirkung und/oder Rechtsmissbrauch und dergleichen."
Betroffene Bausparer sollten sich also unbedingt wehren und der Kündigung zunächst schriftlich widersprechen. Darüber hinaus können sie auch über die Schlichtungsstelle der Bausparkassen gegen die Kündigung vorgehen. Hier sollte allerdings bedacht werden, dass der Ombudsmann von den Bausparkassen bezahlt und besetzt wird. Im Zweifelsfall bleibt nur der Klageweg. Erst dann kann der Scheck sicher eingelöst werden.
Verbraucherschützer mahnen indes, dass die Bausparkassen gut beraten seien, sich an die einst gegebenen Vertragsversprechen zu halten und nicht im Kleingedruckten nach Ausflüchten zu suchen, um sich ihrer Verpflichtungen zu entledigen. Andernfalls stünde die dauerhafte Akzeptanz der Branche infrage.
Quelle: ntv.de