Ratgeber

Restschuldversicherungen Die Kostenfalle beim Ratenkredit

Eine Restschuldversicherung ist eine prima Sache. Sie soll dann einspringen, wenn der Kreditnehmer arbeitslos oder arbeitsunfähig wird oder stirbt - soweit die Theorie. In der Praxis handelt es sich oft um einen überteuerten, entbehrlichen Luxus.

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Bei Arbeitslosigkeit springt die Restschuldversicherung ein, wenn dies so vereinbart wurde - allerdings nur für einen kurzen Zeitraum.

(Foto: picture-alliance/ dpa/dpaweb)

Je nach Vertragsgestaltung können bei der Restschuldversicherung einzelne Elemente oder das komplette Spektrum abgesichert werden. Auf den ersten Blick mag das eine logische Kreditergänzung sein, auf den zweiten Blick ist die Restschuldversicherung aber eher für die Banken ein prima Zusatzgeschäft.

Vielen ist nicht klar, wie teuer die Restschuldversicherung ist. Auch wenn sie dem Kunden als Paket zusammen mit dem Kreditvertrag verkauft werden, handelt es sich bislang noch um zwei unabhängige Verträge. In den Erläuterungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht heißt es hierzu: "Die Bank lässt Ihnen in der Regel freie Wahl, ob Sie zusammen mit dem Kreditvertrag eine Restschuldversicherung abschließen wollen oder nicht. Die Kosten für eine freiwillige Restschuldversicherung müssen nicht in den effektiven Jahreszins eingerechnet werden."

Selbst wenn dies rechtlich einwandfrei ist, spielt dies für den Kunden letztlich keine Rolle, denn es handelt sich um Kosten, die im Zusammenhang mit der Kreditaufnahme entstehen und die zu begleichen sind. Würde man diese in den effektiven Jahreszins mit einberechnen, würde so mancher sein blaues Wunder erleben. Das zeigt ein Modellfall der FMH-Finanzberatung für einen Ratenkredit über 10.000 Euro mit 36-monatiger Laufzeit. Die Kosten einer Versicherung liegen je nach Anbieter zwischen 500 und 950 Euro. Der durchschnittliche Effektivzins liegt derzeit bei 7,56 Prozent. Würde die Restschuldversicherung im Effektivzins berücksichtigt, würde dieser teilweise auf über 15 Prozent klettern.

Nicht zu empfehlen

FMH-Chef Herbst rät daher vom Abschluss einer Restschuldversicherung ab. "Der Schutz deckt häufig viele Fälle nicht ab: Die ersten drei Monate sind zum Beispiel aus dem Leistungskatalog ausgenommen, und im Fall von Arbeitslosigkeit sind nur die ersten zwölf Monate abgedeckt", erläutert Herbst. Anschließend zahle die Restschuldversicherung die Rate nicht mehr.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sieht das ähnlich. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen enthülle oftmals schnell, dass die Versicherungsleistung gerade dann, wenn man sie benötigt, eher fraglich sei, so die Verbraucherschützer. Zudem seien die von den Darlehensgebern angebotenen Versicherungen selten günstig, werden in der Regel als Einmalprämie für die gesamte Laufzeit des Darlehens bei Vertragsabschluss fällig und über das Darlehen mitfinanziert. Nur wenn die Bank auf den Abschluss einer Restschuldversicherung besteht, muss sie dies im effektiven Jahreszins des Darlehens mit angeben. Für Kreditnehmer, die bereits eine Lebens- oder Unfallversicherung besitzen, ist die Restschuldversicherung ohnehin verzichtbar.

Bei Baufinanzierung an Angehörige denken

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Bei der Baufinanzierung sollten Angehörige abgesichert werden.

(Foto: Rainer Sturm, pixelio.de)

Etwas anders ist die Lage, wenn es sich um eine Baufinanzierung handelt. Hier sollten die Hinterbliebenen im Todesfall abgesichert werden. Besonders wichtig ist dies, wenn die Kreditraten innerhalb der Familie nur von einem Partner getragen werden. Je nach Vertragsgestaltung zahlt die Restschuldversicherung im Todesfall den Kredit komplett oder zum großen Teil.

Die Stiftung Warentest hat vor kurzem Restschuldversicherungen unter die Lupe genommen und dabei riesige Preisunterschiede festgestellt. Ein Modellkunde, der einen Kredit über 100.000 Euro absichern wollte, musste beim teuersten Versicherer 2450 Euro zahlen. Das ist mehr als dreimal so viel, wie der günstigste Anbieter verlangt. Bei Ontos kostet der Schutz nur 772 Euro.

Die Stiftung Warentest rät beim Vergleichen verschiedener Angebote nicht nur auf den Versicherungsbeitrag im ersten Jahr zu schauen, da dieser niedriger als in den Folgejahren sein kann. Entscheidend ist der Barwert aller Beiträge. Der Barwert gibt an, wie viel Geld bei Vertragsabschluss als Einmalbetrag bereitgestellt werden müsste, um die künftigen Versicherungsbeiträge zu zahlen. Je höher der Barwert, umso teuerer ist das Angebot der Versicherung.

Eine Restschuldversicherung muss der Kunde nicht unbedingt bei seiner Bank abschließen. Er sollte Angebote anderer Versicherer einholen und mit den Konditionen des Bankenangebotes vergleichen.

Vergleichsrechner - Baugeld

Vergleichsrechner - Ratenkredit

Quelle: ntv.de

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