Zinsen geerbt Doppelbesteuerung ist rechtens
13.05.2015, 13:06 UhrWer Zinsansprüche erbt, wird vom Fiskus gleicht zweifach zur Kasse gebeten: Neben der Erbschaftssteuer fällt auch Einkommens- bzw. Abgeltungssteuer an. Ein Millionenerbe hat sich nun wegen 16.000 Euro bis vors Bundesverfassungsgericht geklagt.
Die doppelte Belastung beim Erben von Zinsen aus Wertpapieren durch Erbschaft- und Einkommensteuer ist grundsätzlich rechtens. Das hat nun das Bundesverfassungsgericht entschieden. Damit scheiterte die Klage eines Mannes, der ein Millionenvermögen geerbt hatte. Er musste nicht nur Erbschaftssteuer bezahlen, sondern auch Einkommensteuer auf später ausgezahlte Zinsen. (Az. 1 BvR 1432/10)
Der Kläger hatte von seinem Bruder rund 7,5 Millionen Euro geerbt. Dazu gehörten auch rund 95.000 Euro Zinsansprüche aus Wertpapieren. Die Zinsen waren zwar schon vorher angelaufen, wurden aber erst ein Jahr nach dem Tod des Erblassers fällig. Das Finanzamt hatte für diese Zinserträge Einkommensteuer in Höhe von rund 50.000 Euro festgesetzt. Der Knackpunkt: Bei der Berechnung der Erbschaftssteuer wurden die geerbten Zinsansprüche in voller Höhe mit einbezogen, also auch der Teil, der später als Einkommensteuer abgeführt wurde. Bei einem Steuersatz von damals 32 Prozent sollte der Mann insgesamt rund 2,4 Millionen Euro Erbschaftssteuer abführen.
Vereinfachung ist zulässig
Der Kläger verlangte nun, die Steuer um 16.000 Euro herabzusetzen. Seine Klage vorm Bundesfinanzhof blieb aber erfolglos. Und nun erklärte auch das Bundesverfassungsgericht die Doppelbesteuerung für rechtens. Der Gesetzgeber habe eine "Typisierungsbefugnis" und dürfe bei der Berechnung der Erbschaftssteuer eine später entstehende Einkommensteuer unberücksichtigt lassen. Im verhandelten Fall seien diese Vereinfachungseffekte auch verhältnismäßig. Bei einem Erbe von rund 7,5 Millionen Euro und einer Gesamtsteuerbelastung von rund 2,4 Millionen Euro könne "von einer ökonomischen Sinnlosigkeit des Vererbens keine Rede sein". Dieses Argument hatte der Kläger mit Verweis auf die doppelte Besteuerung der Zinserträge vorgebracht.
Bei einer durchschnittlichen Erbschaft von 65.000 Euro, von der die Hälfte aus verzinslichen Anleihen besteht, würde sich durch die Pauschalisierung eine Mehrbelastung von 118 Euro ergeben, beim damals gültigen Steuersatz von 32 Prozent. Die Mehrbelastung sei also durchaus vertretbar, fand das Gericht. Nur wenn ausschließlich Zinsansprüche vererbt würden, fiele die zusätzliche Belastung mit Einkommensteuer ins Gewicht. Doch weil diese Konstellation so selten sei, müsse sie der Gesetzgeber auch nicht berücksichtigen.
Quelle: ntv.de, ino/AFP