Ratgeber

Anzahl mehr als verfünfzehnfacht Fast 500 Banken verlangen Strafzinsen

Für Sparer wird die Luft immer dünner.

Für Sparer wird die Luft immer dünner.

(Foto: imago stock&people)

Wer den Wert des Geldes kennenlernen möchte, kann es auf das Tages- oder Festgeldkonto packen. Denn größere Summen auf dem Konto gehen zunehmend ins Geld - immer mehr Banken belasten Privatkunden mit Negativzinsen.

Immer mehr Geldinstitute bürden Sparern Negativzinsen auf. Laut dem Finanzportal Biallo.de haben im laufenden Jahr rund 220 Banken und Sparkassen ein sogenanntes Verwahrentgelt für Guthaben eingeführt - meist in Höhe von 0,5 Prozent pro Jahr. Damit steigt die Zahl der Banken mit Strafzinsen im Privatkundengeschäft auf insgesamt 474. Im Firmenkundengeschäft sind es sogar 512 Institute, die Negativzinsen berechnen. Das zeigt eine aktuelle Untersuchung von rund 1300 Geldhäusern. Bei der ersten Erhebung des Portals im Sommer 2019 waren es lediglich 30 Geldhäuser, die Strafzinsen auf private Guthaben berechneten. Damit hat sich die Zahl innerhalb von zwei Jahren mehr als verfünfzehnfacht.

Bei den sogenannten Verwahrungsentgelten gibt es in der Regel bestimmte Freibeträge, die von den Strafzinsen ausgenommen sind. Diese liegen meist zwischen 50.000 und 100.000 Euro. Gut 70 Banken und Sparkassen gewähren allerdings nur noch einen Freibetrag von 10.000 Euro oder weniger auf dem Tages-, Festgeld- oder Girokonto. Rund 30 Geldhäuser kassieren bereits ab dem ersten Euro ab.

Bestehende Verträge prüfen

Sie reagieren damit auf die marktüblichen Entwicklungen infolge der anhaltenden Niedrigzinsphase. Geschäftsbanken müssen 0,5 Prozent Zinsen zahlen, wenn sie überschüssige Gelder bei der Europäischen Zentralbank (EZB) parken. Auch wenn es Freibeträge für bestimmte Summen gibt, bleibt dies für die Branche eine Milliardenbelastung. Die Kosten geben immer mehr Geldhäuser weiter und berechnen Kunden Negativzinsen. Die Bank mit dem höchsten von Biallo ermittelten Strafzins ist nach wie vor die PSD Bank Rhein-Ruhr aus Düsseldorf. Sie verlangt für neu eröffnete Tagesgeldkonten je nach Anlagesumme bis zu 1 Prozent Strafzinsen.

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Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass die Geldhäuser nicht ohne Weiteres die Belastungen für bestehende Konten aufrufen dürften. Um solche Verwahrentgelte im Nachhinein einführen zu können, sind nach ihrer Meinung individuelle Vereinbarungen notwendig. Eine Einschätzung, die auch Finanztip-Chef und ntv-Experte Hermann-Josef Tenhagen teilt. Zudem beklagt er an dieser Stelle die Einfallslosigkeit vieler Geldinstitute, die Parkgebühren der EZB einfach an die Kunden weiterzureichen. Vielmehr sollten sich die Geldhäuser überlegen, was sonst noch für beide Seiten lohnend mit dem Ersparten der Kunden anzufangen ist.

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Quelle: ntv.de, awi

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