Ratgeber

Großeltern geben Geld nicht frei Hartz IV trotz dickem Sparbuch

Eine alleinerziehende Mutter beantragt Hartz IV für sich und ihre Tochter. Sie bekommt die Leistungen, die Tochter aber nicht. Das Mädchen hat nämlich Ersparnisse von fast 9700 Euro. Einziges Problem: Sie kommt an das Geld nicht heran.

Ein dickes Sparbuch hilft wenig, wenn man nicht an das Geld herankommt.

Ein dickes Sparbuch hilft wenig, wenn man nicht an das Geld herankommt.

(Foto: imago/Eibner)

Bevor man Hartz IV-Leistungen bekommt, muss man die eigenen Ersparnisse aufbrauchen. Das geht natürlich nur, wenn man an das Geld herankommt. Das Sozialgericht Gießen hat entschieden, dass ein hohes Sparguthaben nicht zwangsläufig zur Ablehnung von Hartz IV-Leistungen führt. Das Geld müsse dem Hilfsbedürftigen tatsächlich zur Verfügung stehen fand das Gericht und verurteilte das Jobcenter Wetterau zur Zahlung (Az.: S 22 AS 341/12).

Geklagt hatte eine alleinerziehende Mutter. Sie selbst bekam Unterstützung, ihre Tochter aber nicht. Die Behörde wollte nicht zahlen, weil die Großeltern für das Mädchen Sparbücher mit rund 9680 Euro angelegt hatten. Damit lag das Vermögen gut 4000 Euro über dem gesetzlichen Freibetrag. Bei einem monatlichen Anspruch von etwa 140 Euro sei der Lebensunterhalt der Tochter mittelfristig sichergestellt, fand das Jobcenter.

Die Sparbücher wurden allerdings von den Großeltern verwaltet und diese weigerten sich, die Anlagen zu kündigen und das Geld an die Enkelin auszuzahlen. Deshalb könne das Sparvermögen auch nicht dem Mädchen zugerechnet werden, fand das Gericht. Das Kind habe schließlich keinen Zugriff auf das Geld und sei somit auf die Leistungen des Jobcenters angewiesen. Das Urteil ist bereits im Juli gefallen und wird jetzt rechtskräftig (Az.: S22 AS 341/12).

Quelle: ntv.de, ino

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